Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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BÄK begrüßt Klarstellungen im Telematik-Gesetz
Fuchs: Konzept zur Lösungsarchitektur noch nachbessern
Berlin, 18.04.2005 - Die Bundesärztekammer hat vom Bundestag
beschlossene Änderungen im Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen
(Drucks. 15/5272) begrüßt. "Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, technisch sicherzustellen,
dass medizinische Daten in einem Notfall von Ärzten auch ohne Netzzugang und zwischengeschaltete Server
abgerufen werden können. Dass dies nun auch im Gesetz festgeschrieben worden ist, können wir nur
begrüßen", erklärte der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Christoph
Fuchs. Klargestellt werde auch, dass die Gesellschaft für Telematik der Selbstverwaltung (gematik)
keine unerwarteten Mittelanforderungen durch künftige Forschungsaufträge des Bundesgesundheitsministeriums
zu erwarten habe. Damit sei Forderungen der Selbstverwaltung entsprochen worden.
Zugleich wies Fuchs auf notwendige Nacharbeiten bei dem von der Fraunhofer Gesellschaft vorgelegten
Konzept zur Lösungsarchitektur der elektronischen Gesundheitskarte hin. "Wir stimmen mit den
anderen Partnern in der gematik darin überein, dass das vorliegende Konzept derzeit noch nicht als
Grundlage für die Ausschreibung von technischen Komponenten dienen kann", sagte Fuchs.
Infolgedessen seien valide Angaben zum Zeitplan der Einführung der Telematikinfrastruktur nicht möglich.
Einen höheren Detaillierungsgrad habe allerdings die Spezifikation (technische Beschreibung) der
elektronischen Gesundheitskarte erreicht. Man sei zuversichtlich, auf dieser Grundlage nun auch die
Spezifikation des elektronischen Arztausweises entsprechend anpassen zu können.
Zweifel bestehen aber daran, ob das vorliegende System des Zugriffsmanagements auf die Daten der
elektronischen Gesundheitskarte (sogenanntes Ticketverfahren) den hohen Ansprüchen an den Schutz
hochsensibler Patientendaten gerecht wird. "Die Vertraulichkeit ist unabdingbares Fundament der
Patient-Arzt-Beziehung. Auch unter den Bedingungen der Telematik und der informationstechnischen
Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen muss der Patient sicher sein, dass seine Daten nur von
dem gelesen werden können, der sie mit seiner Genehmigung auch lesen darf", forderte Fuchs.
Das Konzept der Lösungsarchitektur müsse deshalb unter dem Aspekt des Schutzes der Vertraulichkeit
ganz besonders sorgfältig im Detail geprüft werden.
Pressemitteilung: Bundesärztekammer (BÄK).
18.04.2005
Archiv 2005
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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