Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Sterben ist nicht normierbar
Hoppe: Auf Gesetz zu Patientenverfügungen vorerst verzichten
Berlin, 10.03.2005 - Für eine offene und transparente
Diskussion zu Fragen der Selbstbestimmung am Ende des menschlichen Lebens hat sich heute
Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe ausgesprochen.
"Bei jeder wie auch immer gearteten rechtlichen Regelung zu Patientenverfügungen sollte
bedacht werden, dass das Sterben nicht normierbar ist und dass die individuelle Auseinandersetzung
mit diesem bisher in unserer Gesellschaft weitgehend tabuisierten Thema wichtiger ist als eine
gesetzliche Bestimmung", sagte Hoppe anlässlich der Debatte des Deutschen Bundestages zum
Zwischenbericht "Patienten-Verfügungen" (BT-Drs. 15/3700) der Enquete-Kommission
"Ethik und Recht der modernen Medizin".
Nur durch die Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit könne der Besorgnis der Bevölkerung vor
Übertherapie und damit auch Lebensverlängerung um jeden Preis einerseits und vorzeitiger Aufgabe
medizinischer Bemühungen z.B. wegen Ressourcenverknappung andererseits begegnet werden. "Wir
empfehlen dringend, diese letzten Fragen des Lebens eingehend mit dem Arzt des Vertrauens zu
besprechen - auch deshalb, weil nur der informierte Patient sein Selbstbestimmungsrecht
wirksam ausüben kann", so Hoppe.
Auch sollte allen Beteiligten bewusst sein, dass es bei einem derart schwierigen Thema keine
absolute Rechtssicherheit geben könne. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb zunächst darauf beschränken,
eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts
klarzustellen, und auf eine weitergehende Regelung zur Patientenverfügung verzichten, sagte der
Ärztepräsident.
Pressemitteilung: Bundesärztekammer (BÄK).
10.03.2005
Archiv 2005
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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