Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Ärzteschaft ist nicht ausführendes Organ der Politik
BÄK kritisiert Gesetzentwurf zur Telematik
Die Bundesärztekammer sieht erheblichen Korrekturbedarf an
dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen.
"Wir können nicht akzeptieren, dass der Handlungsspielraum der Selbstverwaltung immer weiter
eingeengt werden soll. Die Ärzteschaft ist nicht ausführendes Organ der Politik", sagte
Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, anlässlich der
heutigen Öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfs (Drucksache 15/4924) im Bundestagsausschuss
für Gesundheit und Soziale Sicherung.
Mit dem Gesetz soll die Organisationsstruktur der von der Selbstverwaltung bereits gegründeten
Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte gGmbh (Gematik) geregelt werden.
Der Entwurf sieht vor, dass sämtliche Beschlüsse der Gematik dem Vorbehalt einer Zustimmung durch
das Ministerium unterliegen und innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung beanstandet werden können.
Kritik übt die Bundesärztekammer auch daran, dass die Kosten für Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten zur Schaffung der Telematik-Infrastruktur, deren Ergebnisse der Gematik
zur Verfügung gestellt werden, unverzüglich aus den Finanzmitteln der Gematik beglichen werden
sollen. Es erscheine befremdlich, dass die Gematik mit Kosten belastet werde, deren Entstehung
sie nicht zu verantworten habe, heißt es in der Stellungnahme der Bundesärztekammer. Es bestehe die
Gefahr der parallelen Bewältigung von Aufgaben, die in doppelter Hinsicht auch der Gematik
finanziell in Rechnung gestellt werden. Ein solches Vorgehen sei inakzeptabel.
Auch hinsichtlich der Ausgabepraxis elektronischer Heilberufsausweise sieht die Bundesärztekammer
Nachbesserungsbedarf. Laut Gesetzentwurf bestimmen die Länder die Stellen, die für die Ausgabe
zuständig sein sollen. Unklar ist allerdings die Abgrenzung zwischen dem Zuständigkeitsbereich der
Gematik und dem zugewiesenen Aufgabenbereich der Länder. "Zu klären wird insbesondere sein,
wer die inhaltlichen Anforderungen an den elektronischen Arztausweis festzulegen hat. Wir gehen
davon aus, dass dieser Aufgabenbereich von der Bundesärztekammer wahrgenommen wird", erklärte
Fuchs.
Pressemitteilung: Bundesärztekammer (BÄK).
09.03.2005
Archiv 2005
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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