Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Unbürokratischer Zuzahlungsnachweis für schwerwiegend chronisch Kranke - kein jährlicher
Nachweis mehr erforderlich
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung informiert:
Patientinnen und Patienten, die in einer Dauerbehandlung sind und
bei denen eine Verbesserung der Krankheitssituation nicht zu erwarten ist, müssen seit dem 1. Januar
2005 nicht mehr jährlich einen ärztlichen Nachweis über das Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen
Erkrankung vorlegen. Das gilt insbesondere für Pflegebedürftige der Stufe 2 und 3. Die
Krankenkassen haben aber weiterhin die Möglichkeit, in Zweifelsfällen einen erneuten Nachweis zu verlangen.
Damit wird die Chroniker-Regelung entbürokratisiert und pflegebedürftige Menschen und ihre Familien
entlastet.
Dieser Nachweis ist wichtig, weil gesetzlich Versicherte, die schwerwiegend chronisch krank sind und wegen
dieser Krankheit in Dauerbehandlung sind, bei der Ermittlung der Belastungsgrenze besonders behandelt werden.
Sie müssen nämlich nur ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten. Die
Belastungsgrenze für nicht chronisch kranke Menschen liegt bei zwei Prozent.
Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit
wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: Entweder
Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise
eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent.
Außerdem ist Chroniker, wer eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt, ohne die nach
ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der
Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit
verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung
erfordern, gehören zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder
koronare Herzkrankheit.
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS).
08.02.2005
Archiv 2005
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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