Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Gemeinsame Erklärung der gemeinsamen Selbstverwaltung und des Bundesministeriums für Gesundheit
und Soziale Sicherung am 28.10.2004 zum weiteren Vorgehen
Alle Beteiligten sind sich über folgende Prozessschritte einig:
- Auf der Grundlage eines gemeinsamen Architekturboards
wird ein gemeinsames Forschungs- und Entwicklungsprojekt des BMGS und der Selbstverwaltung zur
Schaffung der Lösungsarchitektur durchgeführt. Das formale Verfahren wird durch das BMGS wahrgenommen.
Beginnend innerhalb von 2 Wochen.
- Bis Montag den 1. November 2004 legt die gemeinsame
Selbstverwaltung ein Eckpunktepapier für eine Betriebsorganisation vor.
- Bis Anfang Dezember gründet die gemeinsame Selbstverwaltung
diese Betriebsorganisation. Die Selbstverwaltung benennt einvernehmlich mit dem BMGS einen
Gründungsgeschäftsführer bis zu diesem Termin.
- Das BMGS hat Sitz aber keine Stimme in dieser Organisation.
Insbesondere Industrie, Wissenschaft, Patientenorganisationen und Länder werden über einen Beirat
einbezogen.
- Entsprechend der gesetzlichen Vorschrift
(§ 291 a SGB V) muss das BMGS die Vorschläge der Betriebsorganisation genehmigen.
- Das BMGS wird sofort ein Gesetzgebungsvorhaben zur Verankerung
dieser Organisation und der Finanzierungsvereinbarung einleiten. Hierbei wird das Einstimmigkeitsprinzip
durch ein qualifiziertes Mehrheitsprinzip ersetzt.
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS).
28.10.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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