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Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich auf gemeinsame Eckpunkte zur Prävention verständigt

Ulla Schmidt: Prävention muss zur nationalen Aufgabe werden

Prävention muss zur nationalen Aufgabe werden. Und sie muss im direkten Lebensumfeld der Menschen verankert werden. Das heißt, Gesundheitsförderung und Prävention müssen in den Kindergärten und Schulen, an Arbeitsstellen, im öffentlichen Bereich unserer Städte und Gemeinden angesiedelt und auf gemeinsame Ziele ausgerichtet werden. Ziel ist, möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mit nachhaltig wirkenden präventiven Angeboten zu erreichen. Deshalb freue ich mich, dass sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf gemeinsame Eckpunkte für ein Präventionsgesetz verständigt hat. Auf dieser Grundlage wird jetzt zügig ein Präventionsgesetz erarbeitet", erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Ziel ist, dieses noch in diesem Jahr in den Deutschen Bundestag einzubringen.
 
"Die Stärkung der Prävention ist eines meiner wichtigsten Anliegen, denn ich bin überzeugt davon, dass Prävention mitentscheidend ist für die Zukunft unserer Sozialsysteme. Deshalb sollen jährlich im Ergebnis mindestens 250 Millionen Euro für Prävention und Gesundheitsförderung verwendet werden", so Bundesministerin Ulla Schmidt.
 
Die Ministerin weiter: "Wir wollen das Bewusstsein für Prävention stärken und die Menschen zu Eigeninitiative und Eigenverantwortung motivieren. Wir müssen dahin kommen, dass sich jede und jeder mit der Frage beschäftigt: Wie können Krankheiten vermieden werden? Was kann ich persönlich tun, um meine Gesundheit zu erhalten? Und wir müssen den Menschen hierzu konkrete Möglichkeiten zum Mitmachen anbieten."
 
Heutzutage leidet ein Viertel der Erwachsenen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich Bluthochdruck. Jeder Vierte klagt über chronischen Rückenschmerzen. Derzeit wenden die Krankenkassen erhebliche Mittel für die Versorgung chronisch kranker Menschen auf, obwohl viele chronische Krankheiten durch Prävention positiv beeinflussbar sind. Nach Schätzungen geben die gesetzlichen Krankenkassen jährlich ca. 30 Mrd. Euro - und damit mehr als ein Viertel ihrer Ausgaben - für die Behandlung der rund 4 Millionen Diabetikerinnen und Diabetiker (nach aktuellen Expertenschätzungen liegt diese Zahl deutlich höher, Anm. d. Red.) in Deutschland aus.
 
Dies macht deutlich: Alle Aktivitäten müssen auf gemeinsame Ziele ausgerichtet werden, um Krankheiten zu vermeiden beziehungsweise deren Eintritt hinauszuzögern. Bereits eine Verringerung der chronischen Rückenerkrankungen um 10 Prozent kann zu einer Kosteneinsparung in Höhe von 2,6 Mrd. Euro pro Jahr führen. Deshalb soll die Prävention als eigenständige Säule etabliert werden, neben der Akutbehandlung von Krankheiten, der Rehabilitation und der Pflege.
 
Herzstück des Präventionsgesetzes wird die Stiftung "Prävention und Gesundheitsförderung" sein. Dort werden Aktivitäten der beteiligten Sozialversicherungszweige (Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung) organisiert und koordiniert.
 
Ulla Schmidt: "Entscheidend ist nicht wie alt wir werden, sondern wie wir gesund alt werden."
 
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).

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20.10.2004
Archiv 2004  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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