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Befreiungsregelungen bei Zuzahlungen vereinfachen

Taschengeldempfänger sollten aus sozialen Gründen befreit werden

Bonn. Taschengeldempfänger in Pflegeheimen sollten künftig von der Praxisgebühr befreit werden und keine Zuzahlungen etwa zu Arznei- und Heilmitteln mehr leisten müssen. Dies fordert der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens. Bei einer praxisgerechten Vereinfachung der Befreiungsregelung von Zuzahlungen solle der Gesetzgeber "mit sozialem Augenmaß" und mit Mut zu einfachen Lösungen die verwaltungsintensiven Befreiungsregelungen umgestalten.
 
Eine generelle Befreiung der Taschengeldempfänger würde Mehrausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung von 8 bis 9 Millionen Euro zur Folge haben. "Angesichts des geringen Taschengeldes und der sozialen Situation der Betroffenen sollte der Gesetzgeber nicht nur die Finanzen im Auge haben", so Ahrens. Zudem sei der bürokratische Aufwand, der bei den Kassen durch die aufwändige Prüfung für die Zuzahlungsbefreiung entstehe, unverhältnismäßig hoch.
 
Bisher müssen auch Bewohner von Pflegeheimen, die Sozialhilfe beziehen und nur ein geringes Taschengeld erhalten Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zahlen.
 
Der AOK-Bundesverband prüfe weiterhin, wie auf der bestehenden Gesetzgrundlage für AOK-Versicherte das Verfahren möglichst einfach gestalten kann, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
 
Pressemitteilung: AOK-Bundesverband (AOK).

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24.08.2004
Archiv 2004  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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