Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Ulla Schmidt: Festbeträge senken Arzneimittelausgaben und stärken Arzneimittelinnovationen
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
hat heute dem Gemeinsamen Bundesausschuss mitgeteilt, dass die Beschlüsse des Gremiums über neue
Festbetragsgruppen für Arzneimittel nicht beanstandet werden. Gleichzeitig hat es Vorgaben zur
Sicherung des Innovationsschutzes auch in künftigen Verfahren sowie zur Gewährleistung eines
transparenten Verfahrens gemacht.
Dazu erklärt Bundessozialministerin Ulla Schmidt: "Wir wollen die Innovationskraft der
pharmazeutischen Industrie stärken. Wir haben den Dialog mit den pharmazeutischen Unternehmen
organisiert. Wir sorgen dafür, dass die Arzneimittel - Zulassung sorgfältig und rascher
erfolgen kann. Die Bedingungen für die klinische Forschung werden von uns kontinuierlich weiter
verbessert.
Damit auch in Zukunft die für die Patientinnen und Patienten wirklich wichtigen Innovationen im
Arzneimittelbereich bezahlbar bleiben, brauchen wir auch die Kostenentlastung bei Arzneimitteln
mit vergleichbarer therapeutischer Wirkung. Die jetzt beschlossenen Festbetragsgruppen sichern die
Versorgung der Patientinnen und Patienten mit hochwertigen Arzneimitteln, machen sie jedoch
kostengünstiger. Die gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass Hersteller, die erstmals neue
Wirkstoffe und bzw. neue Wirkprinzipien entwickeln, auch in Zukunft vom Festbetrag freigestellt
bleiben, bis mindestens zwei weitere pharmakologisch - therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe
auf den Markt kommen.
Dadurch bleibt der Anreiz zur Entwicklung echter Innovationen nicht nur erhalten sondern er wird
gestärkt. Mit den Vorgaben zur Veröffentlichung von Fachgutachten wird das Verfahren zur Bestimmung
von Festbeträgen transparenter, die Öffentlichkeit kann sich über die Entscheidungsgrundlagen
informieren."
Wie im Gespräch der Bundesregierung mit Vertretern der international forschenden pharmazeutischen
Industrie vereinbart, wurde geprüft, ob das Einsparziel der neuen Festbetragsregelung von insgesamt
rund 1 Mrd. Euro nach Umsetzung aller neuen Festbeträge auch durch eine andere Form der
Gruppenbildung erreicht werden kann. Nach eingehender Prüfung hat sich gezeigt, dass es keine
finanzneutrale Alternative zu den Beschlüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung gibt.
Mit den nun genehmigten Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses können folgende
Festbetragsgruppen wirksam werden: Protonenpumpenhemmer (gegen Magenbeschwerden), Statine
(zur Cholesterinsenkung), Sartane (zur Blutdrucksenkung) und Triptane (gegen Migräne). Die
Spitzenverbände der Krankenkassen können nun das Verfahren zur Festsetzung der Höhe der
Festbeträge einleiten. Diese neuen Festbeträge können dann voraussichtlich Anfang 2005
in Kraft treten. Allein aus diesen vier neuen Gruppen sind Einsparungen von jährlich rund
350 Mio. Euro zu erwarten.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat im Rahmen seiner Rechtsaufsicht zur
Auflage gemacht, dass der Gemeinsame Bundesausschuss gewährleistet, dass die Schutzvorschriften für
neue, innovative Arzneimittel auch bei künftigen Verfahren konsequent eingehalten werden. Daher
wird dem Gemeinsamen Bundesausschuss aufgegeben, dass auch künftig Innovationen in Form von
therapierelevanten Verbesserungen auch innerhalb der Wirkstoffgruppen geschützt werden. Arzneimittel,
die gegenüber anderen Arzneimitteln der gleichen Gruppe eine therapeutische Verbesserung -
eingeschlossen geringere Nebenwirkungen - darstellen, sollen weiterhin von der Festbetragsbildung
ausgenommen bleiben. Die Beurteilung, ob ein Arzneimittel den anderen Arzneimitteln der Gruppe
therapeutisch überlegen ist, soll der Gemeinsame Bundesausschuss auch künftig auf der Grundlage einer
umfassenden Aufbereitung des wissenschaftlichen Erkenntnismaterials und im Rahmen medizinischer
Fachgutachtens treffen. Seine Fachgutachten sollen allgemein verfügbar gemacht werden, um so
Transparenz über seine Entscheidungsgrundlagen herzustellen.
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS).
13.08.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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