Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Elektronische Gesundheitskarte - Allein Patienten entscheiden über Datenverwendung
Zu Aussagen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)
über die angebliche Gefahr des Datenmissbrauchs durch die neue elektronische Gesundheitskarte erklärt
das Bundesgesundheitsministerium:
Die Aussagen sind falsch und unbegründet. Mit der geplanten elektronischen Gesundheitskarte soll die
Qualität der medizinischen Behandlung, insbesondere die Arzneimittelsicherheit, gestärkt werden.
Patientinnen und Patienten werden in die Lage versetzt, sich besser als bisher über ihren
Gesundheitszustand zu informieren.
Die persönliche Gesundheitsakte gehört in die ausschließliche Entscheidungshoheit der Patienten.
Bereits früher wurde zu dieser Art von Kampagne erklärt, dass es unmoralisch und unverantwortlich
ist, mit falschen Argumenten Angst zu schüren, denn allein die Patientinnen und Patienten besitzen
über diese Dokumentation die Verfügungsgewalt. Sie entscheiden darüber, ob sie Gesundheitsdaten
mittels der Gesundheitskarte verfügbar machen wollen. Einzelheiten des Konzeptes der elektronischen
Gesundheitskarte wurden in der Vergangenheit und werden auch in Zukunft eng mit dem
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und auch mit Patientenorganisationen abgestimmt.
Bereits vor einem Jahr hatte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf ein ähnliches,
irreführendes Kampagnenmotiv der KZBV in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Bundesbeauftragten
für den Datenschutz reagiert und deutlich gemacht, dass das Prinzip der Freiwilligkeit, also die
freie und unbeeinflusste Entscheidung der Patienten über den Einsatz der Karte und die Verwendung
ihrer darauf gespeicherten medizinischen Daten ein Hauptanliegen bei der Konzeption der
elektronischen Gesundheitskarte ist.
Der Grundsatz, dass die Patienten Herr ihrer Daten sind, wird dadurch in die Tat umgesetzt, dass
nur mit Einverständnis der Patienten durch berechtigte Ärzte, Zahnärzte und Apotheker unter Einsatz
ihres elektronischen Heilberufsausweises auf die Gesundheitsdaten zugegriffen werden kann. Ein
unberechtigter Zugriff z.B. durch Arbeitgeber ist damit ausgeschlossen. Der Schutz vor Missbrauch
der Gesundheitsdaten wird zusätzlich durch spezielle Strafvorschriften gestärkt. Wenn über solche
Kampagnen die Sorge geschürt wird, die elektronische Gesundheitskarte enthülle private und
schutzwürdige Daten, dann entbehrt dies jeder Grundlage.
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS).
21.07.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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