Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Ärztekammern beschließen Herausgabe des elektronischen Arztausweises
Berlin, 28.06.2004: Die Ärztekammern in Deutschland
werden zukünftig gemeinsam als Herausgeber eines bundesweit einheitlichen elektronischen
Arztausweises auftreten. Dies beschloss der Vorstand der Bundesärztekammer am vergangenen
Wochenende. Der Vorstand beauftragte die Geschäftsführung, noch im Jahr 2004 mit den
operativen Vorbereitungen für die Herausgabe zu beginnen und folgte damit den Empfehlungen
eines von ihm beauftragten und jetzt vorliegenden umfangreichen Planungsgutachtens.
Ein Projektbüro bei der Bundesärztekammer wird die Landesärztekammern bei ihren Aufgaben
unterstützen, ihre Aktivitäten koordinieren und in enger Abstimmung mit allen Kammern
geeignete technische Partner auswählen. Um die bundesweite Nutzbarkeit des elektronischen
Arztausweises zu gewährleisten, wird das Projektbüro auch die Interessen der Ärzteschaft
gegenüber den Partnern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, der Politik und der
Industrie vertreten.
"Mit der Herausgabe des elektronischen Arztausweises übernehmen die Ärztekammern
Verantwortung für die Bereitstellung eines wichtigen Schlüsselelements der zukünftigen
Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Wir sichern damit aber auch den Einfluss
der Ärzte auf zukünftige Entwicklungen der Telematik, die in erster Linie am Nutzen für
die Patienten orientiert sein müssen", sagte Prof. Dr. Ingo Flenker,
Vorsitzender des Ausschusses "Telematik" der Bundesärztekammer und Präsident der
Ärztekammer Westfalen-Lippe. Zugleich bekräftigte Flenker die Forderung der Ärzteschaft an
die Kostenträger im Gesundheitswesen, den Ärzten alle ihnen entstehenden Kosten für die
Telematik-Anwendungen angemessen zu vergüten, da wesentliche Einsparungen vor allem bei
den Krankenkassen zu erwarten seien.
Der elektronische Arztausweis ist eine dringend benötigte Voraussetzung für die Einführung
einer elektronischen Gesundheitskarte. Mit Hilfe des elektronischen Arztausweises können Ärzte
zukünftig auf die Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen, elektronische
Dokumente rechtsgültig signieren und für den Versand über Datenleitungen sicher verschlüsseln.
Erst dadurch werden Anwendungen wie das elektronische Rezept, elektronische
Arzneimitteldokumentation und der elektronische Arztbrief möglich. Aus rechtlicher Sicht handelt
es sich beim elektronischen Arztausweis um eine besondere elektronische Signaturkarte zur
Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen. Dadurch ist für die Ärzte auch sein Einsatz
als "elektronischer Heilberufsausweis" im Sinne des GKV-Modernisierungsgesetzes
gewährleistet.
Pressemitteilung: Bundesärztekammer (BÄK).
28.06.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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