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Ärztekammern beschließen Herausgabe des elektronischen Arztausweises

Berlin, 28.06.2004: Die Ärztekammern in Deutschland werden zukünftig gemeinsam als Herausgeber eines bundesweit einheitlichen elektronischen Arztausweises auftreten. Dies beschloss der Vorstand der Bundesärztekammer am vergangenen Wochenende. Der Vorstand beauftragte die Geschäftsführung, noch im Jahr 2004 mit den operativen Vorbereitungen für die Herausgabe zu beginnen und folgte damit den Empfehlungen eines von ihm beauftragten und jetzt vorliegenden umfangreichen Planungsgutachtens.
 
Ein Projektbüro bei der Bundesärztekammer wird die Landesärztekammern bei ihren Aufgaben unterstützen, ihre Aktivitäten koordinieren und in enger Abstimmung mit allen Kammern geeignete technische Partner auswählen. Um die bundesweite Nutzbarkeit des elektronischen Arztausweises zu gewährleisten, wird das Projektbüro auch die Interessen der Ärzteschaft gegenüber den Partnern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, der Politik und der Industrie vertreten.
 
"Mit der Herausgabe des elektronischen Arztausweises übernehmen die Ärztekammern Verantwortung für die Bereitstellung eines wichtigen Schlüsselelements der zukünftigen Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Wir sichern damit aber auch den Einfluss der Ärzte auf zukünftige Entwicklungen der Telematik, die in erster Linie am Nutzen für die Patienten orientiert sein müssen", sagte Prof. Dr. Ingo Flenker, Vorsitzender des Ausschusses "Telematik" der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Zugleich bekräftigte Flenker die Forderung der Ärzteschaft an die Kostenträger im Gesundheitswesen, den Ärzten alle ihnen entstehenden Kosten für die Telematik-Anwendungen angemessen zu vergüten, da wesentliche Einsparungen vor allem bei den Krankenkassen zu erwarten seien.
 
Der elektronische Arztausweis ist eine dringend benötigte Voraussetzung für die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte. Mit Hilfe des elektronischen Arztausweises können Ärzte zukünftig auf die Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen, elektronische Dokumente rechtsgültig signieren und für den Versand über Datenleitungen sicher verschlüsseln. Erst dadurch werden Anwendungen wie das elektronische Rezept, elektronische Arzneimitteldokumentation und der elektronische Arztbrief möglich. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich beim elektronischen Arztausweis um eine besondere elektronische Signaturkarte zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen. Dadurch ist für die Ärzte auch sein Einsatz als "elektronischer Heilberufsausweis" im Sinne des GKV-Modernisierungsgesetzes gewährleistet.
 
Pressemitteilung: Bundesärztekammer (BÄK).

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28.06.2004
Archiv 2004  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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