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AOK-Behauptungen über Arztbesuche werden zurück gewiesen

Zu der Behauptung des Vorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, sozial Schwächere gingen weniger zum Arzt bzw. würden Arztbesuche aufschieben, und dies sei die entscheidende Schwäche der Gesundheitsreform, erklärt das Bundesgesundheitsministerium:
 
"Diese Behauptungen werden zurückgewiesen. Der Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes weiß selber genau, dass die Gesundheitsreform sozial verträglich ausgestaltet ist. Es gibt zudem keinen Hinweis darauf, dass Versicherte notwendige Arztbesuche unterlassen.
 
Wir fordern den Vorsitzenden des AOK-Bundesverbandes daher auf, die Informationspflichten ernster zu nehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die AOK- Versicherten detailliert und zielgerichtet informiert werden. Denn die Information der Versicherten ist der Schlüssel zum Gebrauch gesundheitlicher Leistungen.

  • Niemand wird durch die Gesundheitsreform überfordert. Jeder zahlt nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit 2 Prozent seines Bruttoeinkommens dazu, chronisch Kranke 1 Prozent. Bei Sozialhilfeempfängern wird nicht auf das Gesamteinkommen, sondern nur auf den Regelsatz abgestellt. Sie zahlen rd. 72 Euro im Jahr bzw. als chronisch Kranke rd. 36 Euro im Jahr. Sobald diese Grenze erreicht ist, stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung aus.
  • Versicherte müssen bei Arztbesuchen nur einmal im Quartal die Praxisgebühr zahlen. Geht jemand dann mit einer Überweisung zu einem anderen Arzt, wird dort nicht noch mal die Praxisgebühr fällig.
  • Vorsorgeuntersuchungen sind generell von der Praxisgebühr befreit.
  • Auch Kinder und Jugendliche sind von der Praxisgebühr und anderen Zuzahlungen befreit.
Es wäre schon viel gewonnen, wenn Dr. Ahrens seine Möglichkeiten wirksamer nutzen würde, um AOK-Versicherten mehr Sicherheit im Umgang mit neuen Regelungen zu geben. Die AOK hat außerdem durch die Gesundheitsreform die Möglichkeit erhalten, Hausarztmodelle anzubieten. Wer sich in ein solches Modell einschreibt, dem kann ein Bonus gewährt werden. Das kann auch der teilweise oder völlige Erlass der Praxisgebühr sein. Dies in allen Kassen der AOK durchzusetzen, wäre eine herausragende Aufgabe für den Vorsitzenden des Bundesverbandes.
 
Panikmache und das Verbreiten schlechter Stimmung sind keine tauglichen Mittel."
 
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).

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24.06.2004
Archiv 2004  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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