Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Präventionsgesetz kommt gut voran
Zur Einigung auf Eckpunkte eines Präventionsgesetzes
erklären Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des
IKK-Bundesverbandes:
In Übereinstimmung für eine ziel- und ergebnisbezogene Stärkung und Weiterentwicklung von
Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland verständigten sich die Spitzenverbände der
GKV und das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf folgende Eckpunkte:
- Die Krankenkassen sind auch in Zukunft für
individuelle und betriebliche Gesundheitsförderung zuständig. Diese Aufgaben werden nicht
Gegenstand einer künftigen Stiftung "Gesundheitsförderung und Prävention".
- Die im Gesetz vorgesehenen Mittel für Gesundheitsförderung
und Prävention sollen vollständig ausgeschöpft werden. Die Spitzenverbände der GKV erklären,
dass sie sich gegenüber ihren Mitgliedern hierfür nachhaltig einsetzen.
- Der Bundesgesetzgeber schafft die rechtlichen
Voraussetzungen zur Gründung einer Stiftung "Gesundheitsförderung und Prävention" als
gemeinsame Einrichtung der Spitzenverbände der Rentenversicherung, Unfallversicherung, der
Pflegeversicherung und Gesetzlichen Krankenversicherung.
- Die Stiftung wird aus Mitteln der
Sozialversicherungsträger mit 50 Mio. (GKV 35 Mio.) per anno
zweckgebunden ausgestattet.
- Die Stiftung hat den Zweck und die Aufgabe, Maßnahmen
der Gesundheitsförderung und Prävention vorwiegend in außerbetrieblichen sozialen Lebensumfeldern
(settings), Modellprojekten sowie begleitende Kampagnen zu fördern und
durchzuführen.
- Das der Stiftung zur Verfügung stehende Finanzvolumen
wird erstmals nach 2 Jahren und danach jährlich auf Basis ergebnisbezogener, qualitativer
Kriterien überprüft. Die Kriterien werden im Stiftungsrat abgestimmt und festgelegt. Die
Spitzenverbände nehmen zur Kenntnis, dass es politisches Ziel des Bundesministeriums für
Gesundheit und Soziale Sicherung ist, mittelfristig 40% der für Prävention zur Verfügung
stehenden Aufwendungen in die Aufgaben der Stiftung zu investieren.
- Bund, Länder und Gemeinden sind mit maximal
7 Mitgliedern im Stiftungsrat vertreten. Der Stiftungsrat soll 30 Mitglieder nicht
überschreiten. Die Abstimmung über Fördermaßnahmen erfolgt nach dem Gewicht der jeweils eingebrachten
Stiftungsmittel.
- Derzeit anhängige lebensweltbezogene
(setting-) Projekte können von den Krankenkassen weitergeführt werden.
- Der Bund erhält sein derzeitiges finanzielles Engagement
für Gesundheitsförderung und Prävention voll aufrecht.
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS).
15.06.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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