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BPI begrüßt Bundesrats-Entscheidung zum Arzneimittelgesetz

Beitrag zur Standortsicherung

Der BPI begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrates, die 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes an den Vermittlungsausschuss zu verweisen. "Dies zeigt, dass die Länder sich ihrer Verantwortung bewusst sind", erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Denn die 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes hätte in der vom Bundestag gegen die Stimmen der Opposition beschlossenen Version massive Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zur Folge gehabt, so der BPI-Hauptgeschäftsführer.
 
Mit der 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes sollten auch die Rahmenbedingungen für Klinische Prüfungen in Deutschland verschärft werden. Fahrenkamp: "Völlig zu Recht sah die Opposition darin unnötige Hürden für die Arzneimittel-Forschung in Deutschland". Der BPI hat sich nach Worten des BPI-Hauptgeschäftsführers stets dafür eingesetzt, dass die europäischen Vorschriften für Klinische Prüfungen in Deutschland umgesetzt werden, so dass klinische Prüfungen in Europa nach einheitlichen Vorgaben erfolgen können. Die Regierungskoalition hatte dagegen geplant, die Rahmenbedingungen erheblich enger zu fassen, als von der EU vorgesehen. Das aber hätte zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen der deutschen Unternehmen gegenüber den Firmen in den europäischen Nachbarländern geführt. "Die heutige Entscheidung des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt, um die Abwanderung deutscher Unternehmen ins Ausland zu verhindern und den Pharmastandort Deutschland zu sichern", betonte Fahrenkamp. Auch wenn sich das Inkrafttreten der Novelle verzögere, sei es wichtig, dass keine zusätzlichen Hürden für die Unternehmen errichtet würden.
 
Pressemitteilung: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI).

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14.05.2004
Archiv 2004  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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