Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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BPI begrüßt Bundesrats-Entscheidung zum Arzneimittelgesetz
Beitrag zur Standortsicherung
Der BPI begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrates, die
12. Novelle des Arzneimittelgesetzes an den Vermittlungsausschuss zu verweisen. "Dies zeigt,
dass die Länder sich ihrer Verantwortung bewusst sind", erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning
Fahrenkamp. Denn die 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes hätte in der vom Bundestag gegen die
Stimmen der Opposition beschlossenen Version massive Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zur
Folge gehabt, so der BPI-Hauptgeschäftsführer.
Mit der 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes sollten auch die Rahmenbedingungen für Klinische Prüfungen
in Deutschland verschärft werden. Fahrenkamp: "Völlig zu Recht sah die Opposition darin unnötige
Hürden für die Arzneimittel-Forschung in Deutschland". Der BPI hat sich nach Worten des
BPI-Hauptgeschäftsführers stets dafür eingesetzt, dass die europäischen Vorschriften für Klinische
Prüfungen in Deutschland umgesetzt werden, so dass klinische Prüfungen in Europa nach einheitlichen
Vorgaben erfolgen können. Die Regierungskoalition hatte dagegen geplant, die Rahmenbedingungen erheblich
enger zu fassen, als von der EU vorgesehen. Das aber hätte zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen der
deutschen Unternehmen gegenüber den Firmen in den europäischen Nachbarländern geführt. "Die
heutige Entscheidung des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt, um die Abwanderung deutscher Unternehmen
ins Ausland zu verhindern und den Pharmastandort Deutschland zu sichern", betonte Fahrenkamp. Auch
wenn sich das Inkrafttreten der Novelle verzögere, sei es wichtig, dass keine zusätzlichen Hürden für
die Unternehmen errichtet würden.
Pressemitteilung: Bundesverband der Pharmazeutischen
Industrie e.V. (BPI).
14.05.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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