Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Verfassungsbeschwerde gegen Arzneimittelpreisverordnung
Staatlich verordnete Überteuerung verletzt Grundrechte
Die neuen Preise für Medikamente verstoßen nach Ansicht des
Bonner Rechtsanwalts Prof. Dr. Raimund Wimmer gegen das Grundgesetz. Seit dem 1.1.2004 gilt
eine neue Arzneimittelpreisverordnung. Verschreibungspflichtige Medikamente wurden in dem Preissegment bis
28,50 Euro durch die Neuregelung bis zu 1.200 Prozent verteuert. Dies gilt nicht nur für
Kassenpatienten, sondern auch für privat Versicherte und so genannte Selbstzahler.
Professor Wimmer hat jetzt beim Bundesverfassungsgericht gegen die auch für Selbstzahler geltenden
Preise für verschreibungspflichtige Medikamente Verfassungsbeschwerde in eigener Sache erhoben. Er ist
als Angehöriger eines freien Berufes weder gesetzlich noch privat krankenversichert und trägt
deshalb diese Kosten selbst.
Professor Wimmer wirft dem Gesetzgeber vor, durch die Preissprünge von bis zu 1.200 Prozent gegen
seine Pflicht zu verstoßen, Leben und Gesundheit derjenigen Arzneimittelkäufer zu schützen, die ihre
Medikamente in der Apotheke selbst bezahlen. Ein besonderer Verteuerungsgrund liegt in dem gesetzlich
vorgeschriebenen Preisaufschlag in Höhe von 8,10 Euro pro Medikament. Dieser Fixzuschlag soll die
im früheren Preissystem unberücksichtigt gebliebene Beratungsleistung der Apotheken bei der Abgabe
verschreibungspflichtiger Medikamente honorieren. Professor Wimmer: "Der auf ärztlich
verschriebene Arzneimittel erhobene so genannte Beratungsaufschlag für Apotheker von 8,10 Euro
ist - jedenfalls für Kunden, die nicht gesetzlich krankenversichert sind - nicht nachvollziehbar.
Eine Beratungsleistung fällt bei verschreibungspflichtigen Präparaten gar nicht an. Die Verordnung
geht vom Arzt aus und wird vom Apotheker nicht in Frage gestellt."
Die Neuregelung verstößt laut Professor Wimmer gegen das Grundrecht auf Leben und Unversehrtheit des
Körpers. Es sei eine staatliche Pflicht, die Krankenversorgung und damit die körperliche Unversehrtheit
des Bürgers zu schützen. Diese Pflicht beziehe sich auch auf die Gestaltung der Preise für
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Der Gesetzgeber sei dafür verantwortlich, den Zugang zu
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Selbstzahler zu Preisen zu ermöglichen, die den Herstellerwert
zuzüglich handelsüblicher Gewinnspannen nicht übersteigen. Legt der Gesetzgeber jedoch höhere Preise
als diese zwingend fest, erschwere er den Zugang zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und greife
damit in das Grundrecht des Bürgers auch Leben und körperliche Unversehrtheit ein.
Die vollständige Verfassungsbeschwerde kann als PDF-Datei unter:
Verfassungsbeschwerde@MedizinRecht.de angefordert
werden.
Pressemitteilung: MedizinRecht.de.
12.05.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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