Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Der Tagesspiegel:
Patientenbeauftragte: Krankenkassen sollen mehr Arznei erstatten
Berlin. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga
Kühn-Mengel, möchte mehr Ausnahmen bei der Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel.
Diese Medikamente werden nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von den Krankenkassen
nur noch erstattet, wenn sie als Standardtherapie bei schweren Krankheiten anerkannt sind. Bei
bestimmten Patientengruppen gebe es aber noch Handlungsbedarf, sagte Kühn-Mengel dem Tagesspiegel und
nannte speziell Neurodermitis-, Diabetes- und Krebspatienten.
Auch die Kriterien für die Fahrtkostenerstattung von Patienten müssten bei der vorgesehenen Überprüfung
am Jahresende auf den Tisch, so Kühn-Mengel. Es gebe hier "Grenzfälle, bei denen mehrere Handikaps
zusammenkommen". Wenn jemand etwa gleichzeitig geh- und sehbehindert ist, könne er oft keine
öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen - obwohl der Grad der jeweiligen Behinderung nicht ausreicht,
um die Taxifahrt zum Arzt erstattet zu bekommen. Auch aus dieser Not heraus sei die Zahl der Anträge auf
Schwerbehinderung bei den Versorgungsämtern so angestiegen.
Heftige Kritik übte die Patientenbeauftragte an der Bürokratie, mit der manche Krankenkassen die Anträge
auf Fahrtkostenerstattung oder Zuzahlungsbefreiung garnieren. In einigen Formularen würden Fragen gestellt,
"die überhaupt nicht sachdienlich sind und nur zu zeitlichen Verzögerungen führen", sagte
Kühn-Mengel. So werde etwa gefragt, ob ein Patient der Pflegestufe Drei nicht doch noch Auto fahren könne.
Auch die Frage, ob jemand Raucher ist, verbiete sich in diesem Zusammenhang. Kühn- Mengel: "Offenbar
schwingt darin die Haltung mit, dass sich jemand, der sich Zigaretten leistet, auch ein Taxi zum Arzt leisten
kann."
Pressemitteilung: Der Tagesspiegel.
09.05.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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