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Der Tagesspiegel:

Patientenbeauftragte: Krankenkassen sollen mehr Arznei erstatten

Berlin. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, möchte mehr Ausnahmen bei der Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Diese Medikamente werden nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von den Krankenkassen nur noch erstattet, wenn sie als Standardtherapie bei schweren Krankheiten anerkannt sind. Bei bestimmten Patientengruppen gebe es aber noch Handlungsbedarf, sagte Kühn-Mengel dem Tagesspiegel und nannte speziell Neurodermitis-, Diabetes- und Krebspatienten.
 
Auch die Kriterien für die Fahrtkostenerstattung von Patienten müssten bei der vorgesehenen Überprüfung am Jahresende auf den Tisch, so Kühn-Mengel. Es gebe hier "Grenzfälle, bei denen mehrere Handikaps zusammenkommen". Wenn jemand etwa gleichzeitig geh- und sehbehindert ist, könne er oft keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen - obwohl der Grad der jeweiligen Behinderung nicht ausreicht, um die Taxifahrt zum Arzt erstattet zu bekommen. Auch aus dieser Not heraus sei die Zahl der Anträge auf Schwerbehinderung bei den Versorgungsämtern so angestiegen.
 
Heftige Kritik übte die Patientenbeauftragte an der Bürokratie, mit der manche Krankenkassen die Anträge auf Fahrtkostenerstattung oder Zuzahlungsbefreiung garnieren. In einigen Formularen würden Fragen gestellt, "die überhaupt nicht sachdienlich sind und nur zu zeitlichen Verzögerungen führen", sagte Kühn-Mengel. So werde etwa gefragt, ob ein Patient der Pflegestufe Drei nicht doch noch Auto fahren könne. Auch die Frage, ob jemand Raucher ist, verbiete sich in diesem Zusammenhang. Kühn- Mengel: "Offenbar schwingt darin die Haltung mit, dass sich jemand, der sich Zigaretten leistet, auch ein Taxi zum Arzt leisten kann."
 
Pressemitteilung: Der Tagesspiegel.

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09.05.2004
Archiv 2004  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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