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Gemeinsamer Bundesausschuss übernimmt Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin (AQS)

Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss eine Vielzahl von Aufgaben zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen übertragen (§§ 135 bis 139 SGB V). Ein Bereich betrifft die Übernahme der bisher von der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung (AQS) wahrgenommenen Aufgaben (§ 137 b SGB V):
  • Feststellung des Standes der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen und die Benennung des sich daraus ergebenden Weiterentwicklungsbedarfs,
  • Bewertung der eingeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit,
  • Erarbeitung von Empfehlungen für eine an einheitlichen Grundsätzen ausgerichteten sowie sektoren- und berufsgruppenübergreifenden Qualitätssicherung einschließlich ihrer Umsetzung,
  • Erstellung eines Berichts über den Stand der Qualitätssicherung in regelmäßigen Abständen.
Die hier gewonnenen Ergebnisse unterstützen den Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Erfüllung seines umfassenden Auftrags, die Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglichst einheitlich und sektorenübergreifend zu gestalten.
 
Die bisherigen Internetseiten sowie die Projekt- und Literaturdaten-bank der AQS sind unter www.aqs.de oder unter www.g-ba.de erreichbar und werden weiter fortgeführt.
 
Pressemitteilung: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA).

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03.05.2004
Archiv 2004  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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