Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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Gemeinsamer Bundesausschuss übernimmt Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung
der Qualitätssicherung in der Medizin (AQS)
Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss eine
Vielzahl von Aufgaben zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen übertragen (§§ 135 bis 139
SGB V). Ein Bereich betrifft die Übernahme der bisher von der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung
der Qualitätssicherung (AQS) wahrgenommenen Aufgaben (§ 137 b SGB V):
- Feststellung des Standes der Qualitätssicherung im
Gesundheitswesen und die Benennung des sich daraus ergebenden Weiterentwicklungsbedarfs,
- Bewertung der eingeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen
auf ihre Wirksamkeit,
- Erarbeitung von Empfehlungen für eine an
einheitlichen Grundsätzen ausgerichteten sowie sektoren- und berufsgruppenübergreifenden
Qualitätssicherung einschließlich ihrer Umsetzung,
- Erstellung eines Berichts über den Stand der
Qualitätssicherung in regelmäßigen Abständen.
Die hier gewonnenen Ergebnisse unterstützen den Gemeinsamen
Bundesausschuss bei der Erfüllung seines umfassenden Auftrags, die Qualitätssicherung in der
gesetzlichen Krankenversicherung möglichst einheitlich und sektorenübergreifend zu gestalten.
Die bisherigen Internetseiten sowie die Projekt- und Literaturdaten-bank der AQS sind unter
www.aqs.de oder unter
www.g-ba.de erreichbar und werden weiter
fortgeführt.
Pressemitteilung: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA).
03.05.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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