Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Nichts von dem, was Ärztepräsident Hoppe vorhersagt, wird eintreten
Durch Gesundheitsreform kommt Bewegung ins System
Zur Äußerung des Ärztepräsidenten Jörg-Dietrich Hoppe, der
Erlass der Praxisgebühr in Hausarztmodellen werde zu einem Sterben von Facharztpraxen führen, erklärt
die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk:
"Nichts von dem, was Ärztepräsident Hoppe befürchtet, wird eintreten. Das ist Panikmache wider
besseren Wissens. Herr Hoppe will den möglichen Fortschritt in Richtung mehr und bessere Qualität aus
engstirnigem Funktionärsdenken verhindern. Seine Äußerungen sind daher nur im Hinblick auf den kommenden
Ärztetag zu verstehen, wo er versuchen wird, die Mehrheit der Fachärzte hinter sich zu bringen.
Hausarztmodelle sind in der Gesundheitsreform angelegt. Der Hausarzt als Lotse war immer im Konzept
der Bundesregierung. Mit der Gesundheitsreform werden die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten
Hausarztmodelle anzubieten. Für Versicherte ist die Teilnahme hieran freiwillig. Wir begrüßen es, dass
Krankenkassen die Chancen der Reform aufgreifen. Die Hausärztin bzw. der Hausarzt hält die Fäden in der
Hand, bei ihm laufen alle Informationen zusammen. Dies führt zu mehr Sicherheit bei der Medikamenten,
denn jährlich sterben mehr Menschen durch Medikamentenunverträglichkeit als im Straßenverkehr. Weiter
wird das Ärztehopping eingeschränkt und die Kommunikation zwischen Fach- und Hausarzt wird verbessert.
Deshalb kommt dem Hausarzt als Lotsen eine wichtige Funktion zu. Herr Hoppe muss sich die Frage stellen
lassen, wer eigentlich im Mittelpunkt steht - der Patient oder der Facharzt.
Durch die Gesundheitsreform kommt endlich Bewegung ins System. Davon profitieren die rd. 70 Mio.
Versicherten. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden im Jahr mehr als 140 Mrd. Euro
ausgegeben. Jeder Euro muss so effizient wie möglich verwendet werden. Das ist Ziel der Gesundheitsreform.
Ziel vieler Funktionäre ist die Aufrechterhaltung des Status quo, selbst wenn dieser als unzulänglich
erkannt wird."
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS).
20.04.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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