Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Mitgliederversammlung in Berlin: BVMed-Vorstandsvorsitzende Gröhl fordert stärkere
Einbindung der Unternehmen in den Gemeinsamen Bundesausschuss
Berlin. Die BVMed-Vorstandsvorsitzende Cornelia Gröhl
(Johnson & Johnson) hat stärkere Mitwirkungsrechte der Unternehmen beim Gemeinsamen
Bundesausschuss gefordert. "Der BVMed schlägt als ersten Schritt eine fallbezogene
Expertenbenennung durch die betroffenen Unternehmensverbände vor, um das Expertenwissen der
Entwickler der zu bewertenden Medizintechnologien einzubinden", sagte Frau Gröhl auf der
Mitgliederversammlung des BVMed am 31. März 2004 in Berlin. Eine stärkere Einbindung der
Unternehmen - analog zu den Patientenvertretern - sorge für mehr Transparenz und Vertrauen.
Die scheidende BVMed-Vorsitzende rief zu einem Umdenken bei der Bewertung neuer Verfahren und Produkte
der Medizintechnologie auf. "Innovative Medizintechnologien müssen als Chance begriffen werden,
unser System effizienter zu machen. Dafür brauchen wir ein partnerschaftliches Miteinander aller
Beteiligten: Politik, Krankenkassen, Klinikverwalter, Ärzte, Pfleger und Unternehmen." 2004 sei
von der Bundesregierung zum "Jahr der Technik" ausgerufen worden. Gleichzeitig starte sie
eine "Innovationsoffensive". "Den Worten müssen nun auch Taten folgen, damit die
Rahmenbedingungen für die Unternehmen innovationsfreundlicher werden und Patienten auch künftig
schnellen Zugang zu Innovationen haben, die Leben retten oder die Mobilität wieder herstellen",
so Gröhl. Erforderlich sind nach Ansicht des BVMed u.a. mehr Wettbewerb unter den Kassen, mehr
Flexibilität bei den Finanzierungsmodellen und mehr Wahlfreiheit und Eigenverantwortung der
Versicherten.
Eines der wichtigsten Themen für die Unternehmen bleibe die Einführung von Innovationen im
Fallpauschalensystem für die Kliniken. "Wir sehen den schnellen und gleichen Zugang der
Patienten zu Innovationen als extrem gefährdet an, wenn keine geeignete Innovationsregelung
außerhalb der DRG-Vergütung gefunden wird", sagte die BVMed-Vorsitzende.
Große Sorge bereitet den rund 200 Industrie- und Handelsunternehmen, die der BVMed repräsentiert, die
Entwicklung im Hilfsmittelbereich. Bei der Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln gebe es - wie auch
bei Verbandmitteln - durch die neuen Regelungen der Gesundheitsreform noch immer große Verwirrung
im Markt. Rückmeldungen von Ärzten und Apotheken zeigen, dass die Arzneimittel-Ausschlussregelung
fälschlicherweise auch auf Hilfsmittel und Verbandmittel angewendet wird. Dazu Frau Gröhl:
"Hilfsmittel und Verbandmittel sind Medizinprodukte. Sie sind weiter verordnungsfähig." Beim
Thema Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich bestehe die Gefahr, dass die Auswahl der Vertragspartner
sich ausschließlich am niedrigsten Angebotspreis orientiere, ohne Umfang und Qualität der Dienstleistung
zu berücksichtigen. Umso wichtiger sei es, verbindliche Qualitätsstandards für die Versorgung mit
Hilfsmitteln festzulegen, um die unterschiedlichen Angebote der Leistungserbringer nach gleichwertigen
Kriterien vergleichbar zu machen, sagte Frau Gröhl.
Pressemitteilung: Bundesverband Medizintechnologie (BVMed).
31.03.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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