Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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Ulla Schmidt begrüßt Votum des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnungsfähigkeit
rezeptfreier Arzneimittel
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute Arzneimittel-Richtlinien
beschlossen, die die Verordnungsfähigkeit rezeptfreier Arzneimittel bei schwerwiegenden Erkrankungen
regelt. Bundesministerin Ulla Schmidt begrüßt diese Entscheidung und erklärt:
"Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit dieser Entscheidung klare Vorgaben für die Verordnungsfähigkeit
nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel gegeben. Das Votum trägt den Erfordernissen schwer kranker
Menschen Rechnung, und es grenzt keine notwendigen Arzneimittel aus. Damit wird die notwendige Arzneimitteltherapie
weiterhin von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie bei schweren Erkrankungen medizinischer Standard ist.
Darüber hinaus können bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie
für die in der Richtlinie genannten Indikationen verordnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das
verordnete Mittel nach dem Erkenntnisstand der jeweiligen Therapierichtung Therapiestandard ist. Damit wird
der Therapievielfalt Rechnung getragen."
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS).
16.03.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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