Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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MedInform-Konferenz: Praxis der Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich "uneinheitlich
und problematisch"
Klarstellungen durch den Gesetzgeber erforderlich
Bonn. Die neuen Regelungen zu Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich
sorgen sowohl bei den Krankenkassen als auch bei den Leistungserbringern für große Unsicherheit.
Problematisch ist vor allem die Uneinheitlichkeit in der Umsetzung der rechtlichen Vorschriften durch die
Krankenkassen. Zudem seien Ausschreibungen für beratungs- und betreuungsintensive Produktbereiche nicht
geeignet, so die Experten der MedInform-Veranstaltung "Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich"
mit 130 Teilnehmern in Bonn. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed.
Nach Ansicht der Unternehmen muss der Gesetzgeber klarstellen, ob er den Kassen die rechtlichen
Möglichkeiten des Vergabeverfahrens an die Hand geben möchte "oder ob lediglich ein neues Instrument
zur Preisfindung implementiert wurde", um den Preis zu drücken, so Christiane Döring von HSC. Nach
Aussage von Dr. Ulrich Orlowski vom Bundesgesundheitsministerium sei der Zweck der Ausschreibung
"nicht die Bildung des unteren Preisdrittels". Dies sei nur "eine leistungsrechtliche Regelung,
die Anreize zur wirtschaftlichen Versorgung bieten soll". Die Kasse erstatte nur den Preis des unteren
Drittels. Dies habe zur Konsequenz, dass Einzelverträge zwischen Kassen und Leistungserbringern künftig
ohne feste Preise mit einer flexiblen Anbindung an den Durchschnittspreis abgeschlossen werden müssten,
so Orlowski. Krankenkassen und Unternehmen kritisierten diese Haltung, da Einzelverträge nur Sinn machten,
wenn dort Preise festgeschrieben werden. "Dem Leistungserbringer kann nicht zugemutet werden, sich
vertraglich zur Lieferung zu verpflichten, ohne den Preis zu kennen", so die Kritik am Gesetzgeber.
"Es bedarf klarer Vorgaben durch den Gesetzgeber, um ein den Besonderheiten des Gesundheitswesens
angepasstes Ausschreibungsverfahren durchführen zu können", so die Forderung der Unternehmensvertreter.
Rechtsanwalt Rainer Schütze betonte die Bedeutung eines schnellen und spezialisierten Rechtsschutzes
für alle Beteiligten, den nur der Weg über die Vergabekammern bieten könne, aber nicht die Sozialgerichte.
Er vertrat auch die Ansicht, dass Leistungserbringer, die in einem Ausschreibungsverfahren unterliegen,
trotzdem auch weiterhin versorgen dürften.
(...)
Einen ausführlichen Pressetext mit Berichten zu allen Referenten finden Sie unter:
http://www.bvmed.de/presse.php?660.
Pressemitteilung: Bundesverband Medizintechnologie (BVMed).
12.03.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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