Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Helga Kühn-Mengel: Nicht verschreibungspflichtige Medikamente bei schwerwiegenden
Erkrankungen weiterhin auf Rezept verordnen!
Viele Patientinnen und Patienten haben sich wegen der
nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente an die Patientenbeauftragte gewandt. Kritisiert wurde das
restriktive Ausstellen von Kassenrezepten, auch bei schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen diese
Medikamente zur Standardtherapie gehören. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern empfiehlt
zwischenzeitlich sogar den Ärztinnen und Ärzten, grundsätzlich keine Kassenrezepte für nicht
verschreibungspflichtige Medikamente mehr auszustellen.
Dazu erklärt Helga Kühn-Mengel:
"Das ist ein Fall für die Aufsicht. Vertragsärzte können derzeit bei schwerwiegenden Erkrankungen
alle notwendigen nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, die zum Therapiestandard gehören, verordnen,
wenn sie dies entsprechend begründen. Dies ist im Gesetz ausdrücklich geregelt worden und die Ärzte
sollten bei schwerwiegenden Erkrankungen diese Möglichkeit im Interesse der Patientinnen und Patienten
nutzen.
Der Arzt, die Ärztin kann also nicht die Verordnung eines verschreibungsfreien Arzneimittels mit der
Begründung verweigern, dass das neue Gesetz die Verordnung derartiger Arzneien generell verbieten würde.
Bis zum 31. März 2004 ist es Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses der Selbstverwaltung eine
Liste zu erstellen, in der die Medikamente stehen, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen zum
Therapiestandard gehören. Die Medikamente, die auf der Liste stehen, können dann auch in Zukunft vom
Vertragsarzt verschrieben werden."
Pressemitteilung: Patientenbeauftragte im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).
20.02.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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