Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Sozialgericht bestätigt Praxisgebühr
Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Klaus
Theo Schröder, begrüßt, dass das Berliner Sozialgericht in einem Eilverfahren die Regelungen zur Praxisgebühr
als verfassungsgemäß eingestuft hat.
"Im Gesetzgebungsverfahren der Gesundheitsreform waren die Verfassungsressorts eingebunden, so dass
es keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr geben kann", so Schröder.
Wie das Berliner Sozialgericht heute bekannt gab, ist die Praxisgebühr durch das Allgemeininteresse an
der Erhaltung und Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gerechtfertigt. "Diese
Einschätzung des Gerichtes begrüßen wir", so Schröder weiter.
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS).
17.02.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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