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Sozialgericht bestätigt Praxisgebühr

Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Klaus Theo Schröder, begrüßt, dass das Berliner Sozialgericht in einem Eilverfahren die Regelungen zur Praxisgebühr als verfassungsgemäß eingestuft hat.
 
"Im Gesetzgebungsverfahren der Gesundheitsreform waren die Verfassungsressorts eingebunden, so dass es keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr geben kann", so Schröder.
 
Wie das Berliner Sozialgericht heute bekannt gab, ist die Praxisgebühr durch das Allgemeininteresse an der Erhaltung und Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gerechtfertigt. "Diese Einschätzung des Gerichtes begrüßen wir", so Schröder weiter.
 
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).

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17.02.2004
Archiv 2004  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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