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Gesundheitsreform führt zu Preissenkungen bei Arzneimitteln

Mit der Gesundheitsreform gilt eine neue Arzneimittelpreisverordnung für verschreibungspflichtige Medikamente. Damit ist es zu deutlichen Preissenkungen für die gesetzliche Krankenversicherung gekommen. "Das hilft mit, die Finanzierung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern", sagt Bundessozialministerin Ulla Schmidt.
 
Von 225,65 auf 178,62 Euro ist z.B. der Apotheken-Verkaufspreis bei dem Cholesterinsenker Sortis 40 mg, 100 Tabletten (N3), gefallen. Das Präparat wird rd. 4,6 Millionen Mal verordnet. Rd. 3,8 Millionen Verordnungen betreffen das Medikament Beloc ZOK, ein Mittel gegen Herzinsuffizienz. Der Preis der Packung mit 100 Tabletten (N3) zu 95 mg Wirkstoff ist von 49,46 auf 44,47 Euro gesunken. Der Apotheken-Verkaufspreis von Norvasc 5 mg 100 Tabletten (N3), ein Medikament gegen Bluthochdruck mit über 3,2 Millionen Verordnungen, sank von 60,61 auf 53,66 Euro.
 
Die Gesundheitsreform beendet den Mechanismus, dass die Apothekerhonorare um so höher ausfielen desto teurer ein Medikament war. Seit dem 01.01.2004 erhalten Apotheker bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ein einheitliches Beratungshonorar von 8,10 Euro sowie einen Fixzuschlag von 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis. Bei der Rezeptabrechnung mit den Krankenkassen müssen die Apotheken einen Rabatt in Höhe von 2 Euro je Packung zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung abziehen. Insgesamt sinken die Preise für einen Gesamtumsatz von rd. 17 Mrd. Euro, lediglich für einen Umsatz von rd. 1 Mrd. Euro wirkt sich die neue Apothekerhonorierung preiserhöhend aus.
 
Ulla Schmidt unterstreicht: "Die Arzneimittelausgaben müssen sich am medizinisch Notwendigen orientieren. Hätten wir diese Maßnahmen des Gesetzes nicht, kämen wir bald in die Gefahr, dass teure therapeutische Fortschritte in der Pharmazie nicht mehr ausreichend finanziert werden können. Daher werden auch patentgeschützte Arzneimittel, die keinen relevanten therapeutischen Fortschritt beinhalten, in die Festbetragsregelung einbezogen. Das zeigt, dass - entgegen anders lautender Behauptungen - auch der Pharmaindustrie im Rahmen der Gesundheitsreform ein Beitrag abverlangt wird."
 
Zurzeit arbeitet die Selbstverwaltung - im Gemeinsamen Bundesausschuss - an der Fortschreibung der Festbeträge. Bis die neue Festbetragsregelung wirksam wird, wird der Herstellerrabatt für Nichtfestbetragsarzneimittel im Jahr 2004 um 10 Prozent auf 16 Prozent erhöht. Damit allein spart die gesetzliche Krankenversicherung rd. eine Milliarde Euro zusätzlich.
 
Auch das neu zu etablierende Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird zum wirtschaftlichen Einsatz von Arzneimitteln beitragen. Die vorgesehene Nutzenbewertung von Arzneimitteln durch das Institut und die Übernahme seiner Empfehlungen in die Arzneimittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses wird den Ärztinnen und Ärzten ein verlässliches Instrument zu einer wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie an die Hand geben.
 
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).

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12.02.2004
Archiv 2004  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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