Prinzipien der Health On the Net Foundation.
|
|
Gesundheitsreform führt zu Preissenkungen bei Arzneimitteln
Mit der Gesundheitsreform gilt eine neue Arzneimittelpreisverordnung
für verschreibungspflichtige Medikamente. Damit ist es zu deutlichen Preissenkungen für die gesetzliche
Krankenversicherung gekommen. "Das hilft mit, die Finanzierung der Ausgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung zu sichern", sagt Bundessozialministerin Ulla Schmidt.
Von 225,65 auf 178,62 Euro ist z.B. der Apotheken-Verkaufspreis bei dem Cholesterinsenker
Sortis 40 mg, 100 Tabletten (N3), gefallen. Das Präparat wird rd. 4,6 Millionen
Mal verordnet. Rd. 3,8 Millionen Verordnungen betreffen das Medikament Beloc ZOK, ein Mittel
gegen Herzinsuffizienz. Der Preis der Packung mit 100 Tabletten (N3) zu 95 mg
Wirkstoff ist von 49,46 auf 44,47 Euro gesunken. Der Apotheken-Verkaufspreis von Norvasc 5 mg
100 Tabletten (N3), ein Medikament gegen Bluthochdruck mit über 3,2 Millionen Verordnungen,
sank von 60,61 auf 53,66 Euro.
Die Gesundheitsreform beendet den Mechanismus, dass die Apothekerhonorare um so höher ausfielen desto
teurer ein Medikament war. Seit dem 01.01.2004 erhalten Apotheker bei verschreibungspflichtigen
Medikamenten ein einheitliches Beratungshonorar von 8,10 Euro sowie einen Fixzuschlag von
3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis. Bei der Rezeptabrechnung mit den Krankenkassen
müssen die Apotheken einen Rabatt in Höhe von 2 Euro je Packung zugunsten der gesetzlichen
Krankenversicherung abziehen. Insgesamt sinken die Preise für einen Gesamtumsatz von
rd. 17 Mrd. Euro, lediglich für einen Umsatz von rd. 1 Mrd. Euro wirkt
sich die neue Apothekerhonorierung preiserhöhend aus.
Ulla Schmidt unterstreicht: "Die Arzneimittelausgaben müssen sich am medizinisch Notwendigen
orientieren. Hätten wir diese Maßnahmen des Gesetzes nicht, kämen wir bald in die Gefahr, dass
teure therapeutische Fortschritte in der Pharmazie nicht mehr ausreichend finanziert werden können.
Daher werden auch patentgeschützte Arzneimittel, die keinen relevanten therapeutischen Fortschritt
beinhalten, in die Festbetragsregelung einbezogen. Das zeigt, dass - entgegen anders lautender
Behauptungen - auch der Pharmaindustrie im Rahmen der Gesundheitsreform ein Beitrag
abverlangt wird."
Zurzeit arbeitet die Selbstverwaltung - im Gemeinsamen Bundesausschuss - an der
Fortschreibung der Festbeträge. Bis die neue Festbetragsregelung wirksam wird, wird der
Herstellerrabatt für Nichtfestbetragsarzneimittel im Jahr 2004 um 10 Prozent auf 16 Prozent
erhöht. Damit allein spart die gesetzliche Krankenversicherung rd. eine Milliarde Euro
zusätzlich.
Auch das neu zu etablierende Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird
zum wirtschaftlichen Einsatz von Arzneimitteln beitragen. Die vorgesehene Nutzenbewertung von
Arzneimitteln durch das Institut und die Übernahme seiner Empfehlungen in die Arzneimittelrichtlinien
des Gemeinsamen Bundesausschusses wird den Ärztinnen und Ärzten ein verlässliches Instrument
zu einer wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie an die Hand geben.
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS).
12.02.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
|
|