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Chroniker-Regelung birgt neue Konflikte

Berlin, 27. Januar 2004 - "Die jüngst getroffene 'Chroniker-Regelung' wird zu einer Klagewelle vor den Sozialgerichten führen", dies befürchtet der stellvertretende Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Hans-Martin Hübner.
 
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern hat in der letzten Woche als eine Voraussetzung für die Anerkennung als schwerwiegend chronisch kranker Patienten mindestens einen Arztbesuch pro Quartal benannt, ohne den "eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität aufgrund der ständigen behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung" zu erwarten sei.
 
"Die Regelung ist eine 'Wischiwaschi-Formulierung', deren Auslegung die Ärzte zukünftig in große Schwierigkeiten bringen könnte", kontert Dr. Hübner. "Wird zugunsten des Patienten entschieden, bekommen die Ärzte auch die Prügel dafür, wenn dadurch die Krankenkassenausgaben steigen", so Dr. Hübner weiter. Eine derart unklare Formulierung beinhalte unweigerlich Konfliktpotential und werde schnell vor den Sozialgerichten enden. "Dann wird es wieder heißen, wir Ärzte sind durch ihre großzügige Auslegung verantwortlich, dass die Kosten im Gesundheitswesen steigen", bekräftigt Dr. Hübner. Er mahnte in diesem Zusammenhang Rechtssicherheit durch klare Ausführungsbestimmungen für die Ärzteschaft an.
 
Pressemitteilung: Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund).

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27.01.2004
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