Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Bundessozialministerin Ulla Schmidt: Hausarztmodelle sind wichtige Bestandteile der
Gesundheitsreform
Bundessozialministerin Ulla Schmidt hat es begrüßt, dass einige
Krankenkassen endlich die Möglichkeiten der Gesundheitsreform nutzen und ihren Versicherten Hausarztmodelle
anbieten wollen.
"Ich freue mich darüber, dass die Krankenkassen beginnen, mit den Hausarztmodellen ein wichtiges
Element der Gesundheitsreform umzusetzen. Wir wollten die hausarztzentrierte Versorgung und haben den
Krankenkassen ermöglicht, Anreize dafür zu schaffen. Patientinnen und Patienten sollen nun
eigenverantwortlich entscheiden können und durch gesundheitsbewusstes Verhalten Geld sparen können.
Es ist nun sichtbar, dass der Reformprozess an Fahrt gewinnt."
Die Ministerin verwies noch einmal auf die Vorteile der hausarztzentrierten Versorgung: Der Hausarzt habe
den Überblick über den Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten, Doppeluntersuchungen würden
vermieden, ebenso negative Effekte von nicht abgestimmten Medikamentenverordnungen. Dies diene der Gesundheit
von Patientinnen und Patienten. Es würden unnötige Kosten vermieden und damit der Spielraum geschaffen,
weniger Zuzahlungen (wie z.B. die Praxisgebühr) leisten zu müssen.
In § 73b Absatz 1 des GMG ("Hausarztzentrierte Versorgung") heißt es: "Versicherte
können sich gegenüber ihrer Krankenkasse schriftlich verpflichten, ambulante fachärztliche Leistungen
nur auf Überweisung des von ihnen aus dem Kreis der Hausärzte nach Absatz 2 gewählten Hausarztes
in Anspruch zu nehmen (hausarztzentrierte Versorgung). Der Versicherte ist an diese Verpflichtung und an
die Wahl seines Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden; er soll den gewählten Hausarzt nur bei
Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln."
In Absatz 2 ist geregelt, dass die Krankenkassen "zur Sicherstellung der hausarztzentrierten Versorgung
mit besonders qualifizierten Hausärzten Verträge zu schließen" haben.
Die Vorschrift zur Bonusregelung findet sich in ยง 65a ("Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten").
Dort heißt es in Absatz 2: "Für Versicherte, die an einer hausarztzentrierten Versorgung nach
§ 73b (...) teilnehmen, kann sie (die Krankenkasse) in ihrer Satzung für die Dauer der
Teilnahme Zuzahlungen, die nach diesem Gesetz zu leisten sind, ermäßigen."
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS).
26.01.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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