Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Ulla Schmidt: Selbstverwaltung hat heute Klarheit in wichtigen Punkten erreicht
Zum heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss erklärt
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:
"Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute wichtige Punkte für die Umsetzung der Gesundheitsreform
geklärt. Er hat - nachdem ich die im Dezember 2003 vorgelegte Chronikerregelung als zu eng
beanstandet hatte, diese rasch überarbeitet. Dafür danke ich."
Der aktuelle Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, ist unter
www.gemeinsamer-bundesausschuss.de
zu finden.
Ursprünglich wären nur Personen als schwerwiegend chronisch krank anerkannt worden, die entweder
- schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent oder
- pflegebedürftig in den beiden Pflegestufen 2 und 3 sind oder,
- die innerhalb von zwei Jahren mindestens zweimal stationär behandelt wurden.
Ulla Schmidt: "Nach der heutigen Entscheidung wissen die Menschen nun, in welchen Fällen
Fahrten zur ambulanten Behandlung von den Kassen übernommen werden. Auch liegt nun eine Definition
vor, wer als chronisch krank gilt und daher eine geringere Zuzahlung von 1 Prozent der
Bruttoeinnahmen aufbringen muss."
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS).
22.01.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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