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Ulla Schmidt: Selbstverwaltung hat heute Klarheit in wichtigen Punkten erreicht

Zum heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:
 
"Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute wichtige Punkte für die Umsetzung der Gesundheitsreform geklärt. Er hat - nachdem ich die im Dezember 2003 vorgelegte Chronikerregelung als zu eng beanstandet hatte, diese rasch überarbeitet. Dafür danke ich."
 
Der aktuelle Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, ist unter www.gemeinsamer-bundesausschuss.de zu finden.
 
Ursprünglich wären nur Personen als schwerwiegend chronisch krank anerkannt worden, die entweder
- schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent oder
- pflegebedürftig in den beiden Pflegestufen 2 und 3 sind oder,
- die innerhalb von zwei Jahren mindestens zweimal stationär behandelt wurden.
 
Ulla Schmidt: "Nach der heutigen Entscheidung wissen die Menschen nun, in welchen Fällen Fahrten zur ambulanten Behandlung von den Kassen übernommen werden. Auch liegt nun eine Definition vor, wer als chronisch krank gilt und daher eine geringere Zuzahlung von 1 Prozent der Bruttoeinnahmen aufbringen muss."
 
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).

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22.01.2004
Archiv 2004  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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