Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Vorrang für pragmatische Lösungen
Gesetzliche Krankenkassen weisen Kritik an Selbstverwaltung zurück
Bonn. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
weisen die Kritik von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) an der Selbstverwaltung von
Krankenkassen und Ärzten zurück. Angesichts der Vielzahl der bereits getroffenen Regelungen und
der in den letzten Tagen erzielten Fortschritte bei der Abstimmung mit dem BMGS über noch nötige
Regelungen z.B. bei der Definition von schwerwiegend chronisch Kranken, sei es nicht zielführend,
jetzt in eine Grundsatzdiskussion einzusteigen.
Die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen arbeite intensiv an der möglichst sozialen und
gerechten Umsetzung dieser Reform, die gerade die Patienten nach dem Willen der Politik deutlich
stärker mit Zuzahlungen belaste. Dadurch sollen die Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung stabil bleiben und in der Folge sinken. Man dürfe jetzt nicht vor der
Notwendigkeit zu schnellen, klaren Umsetzungsregelungen ausweichen in Grundsatzdiskussionen über
die Selbstverwaltung. Der erst am 13.01.2003 konstituierte Gemeinsame Bundesausschuss tritt bereits
am 22.01.2004 zu seiner 1. Arbeitssitzung zusammen, in der u.a. die Richtlinie zur Definition
schwerwiegender chronischer Krankheiten i. S. d. ยง 62 SGB V beraten und
beschlossen werden soll. Man sei mithin auf gutem Weg, schnelle praxistaugliche Lösungen zu finden.
Die Kassen erinnerten daran, dass ja der Gesetzgeber im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)
eine deutliche Erhöhung der Zuzahlungen, die Ausgrenzung von Leistungen (z.B. Fahrten zu ambulanten
Behandlungen) und eine Verschärfung der Befreiungsregelungen beschlossen habe. Damit sollen die
Beitragssätze gesenkt werden. Diese neuen Vorschriften müsse die Selbstverwaltung von Ärzten und
Krankenkassen umsetzen. Dabei habe sie nur begrenzten Spielraum.
Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes habe der nur bis 31.12.03 noch amtierende Bundesausschuss
der Ärzte und Krankenkassen bereits im Vorgriff auf die Arbeit des erst zum 01.01.04 zuständigen
Gemeinsamen Bundesausschusses begonnen, die neuen Vorschriften in Richtlinien möglichst sozial und
gerecht umzusetzen. Damit sollte für die Patientinnen und Patienten so früh wie möglich Klarheit
über die neuen Regelungen geschaffen werden. Die Arbeitssitzungen des Bundesausschusses hätten unter
Beteiligung des BMGS stattgefunden, das zu diesem Zeitpunkt die jetzt kritisierten Regelungen nicht
moniert habe.
Die Spitzenverbände wiesen außerdem darauf hin, dass man nicht gleichzeitig die Einsparmaßnahmen des
Gesetzes durch großzügigere Regelungen sozial besser abfedern könne als vom Gesetz gewollt und
gleichzeitig Spielraum für Beitragssatzsenkungen schaffen könne.
Pressemitteilung: Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV).
AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Bundesknappschaft, Bochum
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Federführend für die Veröffentlichung: AOK-Bundesverband.
19.01.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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