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Klarstellung zur Verschreibungspraxis bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten - Arzneimittelpreise sinken

Vertragsärzte können derzeit bei schwerwiegenden Erkrankungen alle notwendigen nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, die zum Therapiestandard gehören, verordnen, wenn sie dies entsprechend begründen, erklärte heute das Bundessozialministerium in Berlin. Dies ist im Gesetz ausdrücklich geregelt worden und die Ärzte sollten bei schwerwiegenden Erkrankungen diese Möglichkeit im Interesse der Patientinnen und Patienten auch nutzen.
 
Bis zum 31. März 2004 ist es Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses der Selbstverwaltung eine Liste zu erstellen, in der die Medikamente stehen, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen zum Therapiestandard gehören. Diese Medikamente können dann auch in der Zukunft vom Vertragsarzt verschrieben werden.
 
Mit der Gesundheitsreform sinken die Arzneimittelpreise. Die Krankenkassen sparen dadurch rund eine halbe Milliarde Euro ein.
 
Bei den nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten sind die Preise seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, sondern unterliegen dem freien Wettbewerb. Jeder Apotheker entscheidet also selbst, wie preiswert oder wie teuer er einzelne Produkte anbietet. Dies wird zu einem Preiswettbewerb führen und es ist davon auszugehen, dass die Preise für viele nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel deutlich sinken werden.
 
Durch das neue Apothekenhonorar sinken die Apothekenverkaufspreise für alle Arzneimittel, die bisher mehr als 28,50 Euro kosten. Das ist ein Umsatz von mehr als 17 Mrd. Euro. Dagegen beträgt der Umsatz für die Arzneimittel mit Preisen von bisher bis zu fünf Euro weniger als eine Mrd. Euro. Nur für diese Arzneimittel erhöht sich die Zuzahlung aufgrund der Neuregelung. Die Apotheker schätzen, dass bei rund 82 Prozent der verordneten Arzneimittel eine Zuzahlung von fünf Euro anfällt.
 
Die neue Regelung ist sinnvoll. Bisher war der Apothekenzuschlag um so höher, je teurer der Hersteller das Arzneimittel verkauft hat. Künftig erhalten die Apotheken für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel einheitlich ein Dienstleistungshonorar von 8,10 Euro je Packung. Davon werden zwei Euro zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgezogen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel haben ein erhöhtes Nutzen-Risiko-Potential, deshalb ist eine gute pharmazeutische Betreuung durch die Apotheke besonders wichtig. Es macht deshalb auch keinen Sinn, wenn die Apotheke bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln um so mehr verdient, je teurer das Arzneimittel ist.
 
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).

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16.01.2004
Archiv 2004  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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