Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Stellungnahme des ZÄN zur Gesundheitsreform
Die Patienten sind höchst unzufrieden und reagieren z.T. gereizt
auf die Auswirkungen der Gesundheitsreform. Die Ärzte können sich keinesfalls mit den Neuerungen der
Gesundheitsreform zufrieden geben.
10% bis 20% der Patienten versuchen, in nervenden Diskussionen mit Arzt und Arzthelferin die Praxisgebühr
zu vermeiden. Einige Patienten verlassen sogar schimpfend die Praxis ohne sich behandeln zu lassen. Die
Übrigen nehmen mehr oder weniger zähneknirschend die Zahlung der Praxisgebühr hin.
Gravierender verhält es sich mit den Zuzahlungen bzw. Selbstzahlungen der Arzneimittel. Ganz und gar
auf Unverständnis stößt, dass die Kosten nur verschreibungspflichtiger und damit nebenwirkungsreicher
Arzneimittel von den Krankenkassen übernommen werden, dagegen aber vom Arzt verordnete, notwendige,
wirksame und gut verträgliche Arzneimittel selbst gekauft werden müssen. Hier bekommt vor allem der
Apotheker den Unmut der Patienten zu spüren, z.T. werden sie heftigst beschimpft.
Insbesondere gesundheitsbewusst lebende Patienten, die eine Behandlung mit Naturarzneimitteln bevorzugen,
sind von der Kostenerstattung bei Verschreibungspflicht besonders betroffen. Und die Patienten, die
eine Unverträglichkeit oder Allergie auf chemisch-synthetische Arzneimittel haben, aber mit Naturarzneimittel
eine deutliche Besserung ihrer Beschwerden erfahren, sind besonders betroffen von der Nicht-Kostenübernahme.
Auffällig ist, dass insbesondere sozial schwache Patienten, wie Rentnerinnen oder allein stehende
Mütter, den Arztbesuch wegen der Zuzahlung vermeiden (auch Termine absagen) und verordnete
nichtverschreibungspflichtige Medikamente wegen der Kosten nicht erwerben. Sie können am Existenzminimum
lebend sich die jetzt entstandenen Kosten der medizinischen Versorgung einfach nicht leisten.
Es ist zu befürchten, dass die Privatversicherungen den Rahmenbedingungen der Kassenmedizin folgen und
nur noch über teuere Zusatzversicherungen die ärztlich-naturheilkundliche Behandlung erstatten. Die
Beihilfe vollzog bereits den ersten Schritt zur eingeschränkten Erstattung von Naturarzneimitteln.
Indem die Patienten zur Selbstmedikation und Beratung durch die Apotheken gedrängt werden, nähert sich
unser Gesundheitssystem bedenklich einer nichtärztlichen Barfußmedizin.
Anmerkung: die rechtliche Definition der Verschreibungspflicht
Die Verschreibungspflicht bezieht sich einzig und allein auf das
Potenzial der Nebenwirkungen! Im ยง 48 des Arzneimittelgesetzes heißt es, dass die Arzneimittel unter
Verschreibungspflicht gesetzt werden, die als gefährlich eingestuft worden sind, weil sie die Gesundheit
auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden können, ... .
Die Wirksamkeit eines Arzneimittels hat absolut nichts mit der Verschreibungspflicht zu tun. Die
Wirksamkeit wird einzig und allein bei der Zulassung des Arzneimittels vom Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM) überprüft. Nur wirksame Arzneimittel werden zugelassen, erkennbar an der
Zulassungsnummer, der Indikation nach ICD-Schlüssel und der Apothekenpflicht.
Es ist medizinisch paradox und abwegig, den Menschen verachtend und zum Nachteil für die Patienten,
dass die Kostenübernahme nichts mit der Wirksamkeit zu tun hat und dass die Kosten nur von
Arzneimitteln mit erheblichen Nebenwirkungen übernommen werden und gut verträgliche Arzneimittel selbst
gekauft werden müssen.
Pressemitteilung des Zentralverbands der Ärzte für Naturheilverfahren und Regulationsmedizin e.V.
16.01.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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