Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen sind von Praxisgebühr befreit
Das Bundesgesundheitsministerium informiert:
Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen sind von der Praxisgebühr
befreit. Hierzu gehören
- Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft.
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen ab dem
20. Lebensjahr Genitaluntersuchung, ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich Brust- und Haut-
sowie ab dem 45. Lebensjahr zusätzlich Dickdarm- und Rektumuntersuchung. Bei Männern ab
45 Untersuchung des Dickdarms, der Prostata, des äußeren Genitals und der Haut, Darmspiegelung ab
dem 56. Lebensjahr.
- Gesundheits-Check ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre
für gesetzlich Krankenversicherte. Schwerpunkte sind die Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und
Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.
- Schutzimpfungen, insbesondere gegen Kinderlähmung,
Diphtherie, Tetanus, Mumps, Masern, Röteln, Keuchhusten, Influenza, Hirnhauterreger (keine
Reiseprophylaxe).
- Jährlich zwei Vorsorgeuntersuchungen beim
Zahnarzt.
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS).
09.01.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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