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Praxisgebühr ist Teil des ärztlichen Honorars und keine Kassengebühr

Das Bundesgesundheitsministerium informiert:
 
Immer wieder wird behauptet "Praxisgebühr ist Kassengebühr". Dies ist falsch.
 
Die 10 Euro Praxisgebühr sind der erste Teil des ärztlichen Honorars. Um diese Summe verringert sich der Vergütungsanspruch des Arztes bzw. der Ärztin.
 
Die Praxisgebühr bleibt beim Arzt und wird nicht an die Krankenkassen abgeführt wie Ärzte immer wieder behaupten.
 
Hierzu heißt es im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (§43 b Absatz 2 SGB-V):
"Zuzahlungen, die Versicherte ... zu entrichten haben, hat der Leistungserbringer einzubehalten; sein Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse, der Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung verringert sich entsprechend."
 
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).

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07.01.2004
Archiv 2004  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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