Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Ulla Schmidt: Bessere Versorgung und mehr Mitsprache für chronisch kranke Menschen
Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der BARMER zu
"Bessere Medizin - neue Chancen durch das GMG" erklärt Ulla Schmidt, Bundesministerin für
Gesundheit und Soziale Sicherung:
"Mit der Gesundheitsreform setzen wir zwei entscheidende Ziele um. Das erste ist die notwendige
finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten
mit hoher Arbeitslosigkeit und ihren Auswirkungen auf die Finanzsituation der gesetzlichen
Krankenversicherung und das zweite ist die Verbesserung und Optimierung der medizinischen Versorgung.
Wir sind uns sicher, dass die Patientinnen und Patienten die Gewinner der Reform sein werden.
Alle Beteiligten sind verpflichtet und gefordert, das ihnen Mögliche zu tun, um die Situation chronisch
kranker Menschen zu verbessern. Die Mängel im System gerade in Diagnose, Behandlung und Betreuung von
Menschen, die an weit verbreiteten Krankheiten leiden, sind bekannt. Wir haben mit der Einführung
der qualitätsgesicherten Behandlungsprogramme (Disease Management Programme) und der integrierten
Versorgung entscheidende Voraussetzungen zur Verbesserung geschaffen. Mit dem
Gesundheitsmodernisierungsgesetz ermöglichen wir eine schnellere Umsetzung in die Praxis, so z.B. mit
der gezielten finanziellen Förderung der integrierten Versorgung, der Ermöglichung neuer
Versorgungsformen und den erweiterten Wahlmöglichkeiten für die Patientinnen und Patienten. Sie
können durch die Teilnahme an solchen Versorgungsformen auch finanziell profitieren.
Bei der Umsetzung der qualitätsgesicherten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke haben wir die
Voraussetzungen in Verordnungen niedergelegt. Hier bedarf es einer kontinuierlichen Fortschreibung,
damit neue Erkenntnisse einbezogen werden können. Mit dem jetzt auf den Weg gebrachten neuen
Referentenentwurf zur Änderung des Risikostrukturausgleichs (Neunte Verordnung zur Änderung der
Risikostruktur-Ausgleichsverordnung) werden die Anforderungen an qualitätsgesicherte Behandlungsprogramme
für Diabetes mellitus Typ 1 festgelegt sowie die Dokumentationspflichten in Programmen zur
Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 und von koronarer Herzkrankheit vereinfacht. Damit
liegen nunmehr die Voraussetzungen für die Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1
und 2, bei Brustkrebs und bei koronarer Herzkrankheit vor.
Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass jetzt immer noch von Seiten der Bundesärztekammer haltlose
Behauptungen aus den Wahlkampftagen wiederholt werden. Denn natürlich wird die Versorgung chronisch
kranker Menschen nicht schlechter, sondern endlich besser. Und natürlich wird nicht gleich bei
Beginn der Programme gespart, sondern es werden Mittel gezielt eingesetzt, um die Versorgung zu
verbessern und damit im Zeitverlauf auch zu sparen, wie die Experten bestätigen. Und vor allem
verbessern die Programme die Lebensqualität der Betroffenen. Die Überprüfung der Programme in ihren
Ergebnissen ist Bestandteil der gesetzlichen Bestimmungen, das heißt nach drei Jahren wird es eine
Evaluation geben. Gerade Ärzte sind verpflichtet, das an besserer gesundheitlicher Versorgung
umzusetzen, was machbar ist. Tun sie das nicht, dann verweigern sie kranken Menschen mögliche
Hilfe.
Deshalb begrüße ich es sehr, dass wir heute zusammen mit der BARMER und den maßgeblichen
Sachverständigen für die Bereiche Diabetes und Brustkrebs darlegen können, was die
qualitätsgesicherten Behandlungsprogramme den Menschen bringen und welche Chancen für eine
bessere Medizin die Gesundheitsreform bietet."
Stand und Zeitplan der Einführung strukturierter Behandlungsprogramme:
Medizinische Grundlagen aufgrund von Empfehlungen
des Koordinierungsausschusses (KoA), jetzt Gemeinsamer Bundesausschuss
Der KoA (ab dem 1. Januar 2004 der gemeinsame Bundesausschuss) hat die Aufgabe, dem BMGS
Empfehlungen über chronische Krankheiten, für die strukturierte Behandlungsprogramme entwickelt
werden sollen, sowie über die Anforderungen an die Ausgestaltung dieser Programme abzugeben.
Bislang hat der KoA als maßgebliche chronische Krankheiten Diabetes mellitus Typ 1 und
Typ 2, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen (COPD und Asthma bronchiale), Brustkrebs
und koronare Herzkrankheit (KHK) vorgeschlagen.
Im Mai und Juni 2002 hat der KoA Empfehlungen über die Anforderungen an die Ausgestaltung der
Programme für Diabetes mellitus Typ 2 bzw. Brustkrebs abgegeben, im März 2003 folgte eine
Empfehlung über die Anforderungen an die Ausgestaltung der Programme für KHK. Eine Empfehlung
über die Anforderungen an die Ausgestaltung der Programme für Diabetes mellitus Typ 1 wurde
in der Sitzung des KoA am 15. Dezember 2003 beschlossen. Die Empfehlungen über die Anforderungen
an die Ausgestaltung der Programme für COPD und Asthma bronchiale wird der gemeinsame Bundesausschuss
voraussichtlich im ersten Halbjahr 2004 abgeben.
Damit wird einer großen Zahl chronisch kranker Patienten die Möglichkeit einer Teilnahme an
qualitätsgesicherten Behandlungsprogrammen eröffnet.
Rechtliche Grundlagen durch Verordnungen des BMGS
- In der 4. Änderungsverordnung zur
Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV), die am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, sind
die Anforderungen festgelegt, die strukturierte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 2
und Brustkrebs erfüllen müssen, damit sie durch das Bundesversicherungsamt (BVA) zugelassen
werden können. Diese Zulassung ist Voraussetzung dafür, dass die Programme über eine gesonderte
Berücksichtigung der eingeschriebenen Versicherten im Risikostrukturausgleich (RSA) finanziell
begünstigt werden können.
- Im Rahmen der 7. Änderungsverordnung zur RSAV, die am
1. Mai 2003 in Kraft getreten ist, wurden die Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme
für KHK festgelegt.
- Die Festlegung der Anforderungen an strukturierte
Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 1 wird im Rahmen der 9. Änderungsverordnung
zur RSAV erfolgen, die voraussichtlich im Februar 2004 in Kraft treten wird. Mit dieser Verordnung
erfolgen außerdem eine Neufassung der Dokumentationen zu strukturierten Behandlungsprogrammen für
Diabetes mellitus Typ 2 und KHK mit dem Ziel der Vereinfachung und der Reduzierung des
Dokumentationsaufwandes sowie der Verzicht auf die vielfach kritisierte Unterschriftsleistung des
Versicherten bei jeder einzelnen Datenübermittlung an die Krankenkasse. Das bisherige Verfahren
wird durch eine einmalige Unterschrift des Versicherten bei Einschreibung in das Programm ersetzt.
Darüber hinaus wird hiermit die elektronische Übermittlung der Dokumentationen erleichtert.
Zulassung der Programme durch das Bundesversicherungsamt (BVA)
Am 4. April 2003 hat das BVA als erstes das Programm der AOK
Rheinland zur Behandlung von Brustkrebspatientinnen zugelassen, zu dessen Durchführung Vereinbarungen
mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und zahlreichen Krankenhäusern getroffen wurden. Für
das Krankheitsbild Diabetes mellitus Typ 2 wurden am 15. Mai 2003 die ersten Zulassungen
für die Programme der Betriebskrankenkassen TUI, Publik und Salzgitter erteilt, in deren Rahmen ein
Durchführungsvertrag mit einem Ärztenetz aus dem Großraum Salzgitter abgeschlossen worden ist. Insgesamt
hat das BVA bislang 406 Programme für Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs zugelassen.
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS).
07.01.2004
Archiv 2004
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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