Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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Das Disease-Management-Programm Diabetes bringt kaum Fortschritte für die Behandlung
Kompetenz der wissenschaftlichen Fachgesellschaften wurde von den Krankenkassen weitgehend ignoriert
Die Grundlagen für das Disease Management
Programm Diabetes mellitus Typ 2, die vom Bundesgesundheitsministerium zum
1. Juli in Kraft gesetzt wurden, werden wohl kaum zu einer Verbesserung der
Versorgung der mehr als sechs Millionen Menschen mit Diabetes in Deutschland
beitragen.
Der Grund: Die vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten Anforderungen für die
Behandlungsprogramme legen keine neuen Ansätze in der Versorgung von Menschen mit einem
Typ 2 Diabetes vor und in bestimmten Bereichen zeigt sich sogar ein deutlicher
Rückschritt in medizinischen Leistungen.
So soll ein Mikroalbuminurie-Test, mit dem im Krankheitsverlauf frühzeitig eine
Nierenschädigung sicher erkennbar ist, nur dann durchgeführt werden, wenn bereits
eine sichtbare Retinopathie aufgetreten ist. Dies hat mit der vom Gesetzgeber
geforderten Prävention diabetischer Komplikationen oder deren frühzeitige Erkennung
und adäquaten und effizienten, sowie kostensparenden Behandlung nichts zu tun. Die
vom Ministerium festgelegten Anforderungen werden darüber hinaus eine Behandlung
von Diabetikern auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse nur in
Ausnahmefällen befürworten. Es werden Therapieprinzipien empfohlen, die bei vielen
Patienten bereits kontraindiziert sind.
Das Bundesgesundheitsministerium hat in der vergangenen Woche mit der
"4. Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung"
die Voraussetzungen für die Einführung von Disease Management Programmen für
Diabetes mellitus Typ 2 geschaffen. Die Verordnung regelt die Anforderungen,
die die Programme erfüllen müssen, um durch das Bundesversicherungsamt zugelassen
zu werden. Auf dieser Grundlage können dann die gesetzlichen Krankenkassen mit
Kassenärztlichen Vereinigungen, einzelnen Ärzten und anderen Leistungserbringern
Verträge über eine strukturierte Behandlung chronisch Kranker abschließen.
Durch die Verknüpfung der Disease Management Programme mit dem Risikostrukturausgleich
der gesetzlichen Krankenversicherung stehen bei vielen Krankenkassen offensichtlich
wirtschaftliche Interessen im Vordergrund. Mit Hilfe der Disease Management Programme
werden jährlich mehrere Milliarden Euro zwischen den Kassen verschoben. Um
Ausgleichszahlungen aus dem Risikostrukturausgleich zu erhalten, müssen die
Krankenkassen möglichst viele Teilnehmer für die Behandlungsprogramme gewinnen. Die
Behandlung sollte aber möglichst wenig kosten. Daher werden die Anforderungen an
die Programme gering sein und werden nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen
genügen. Eine Verbesserung der Versorgung ist deshalb nicht zu erwarten.
Die Rahmenbedingungen für die Behandlungsprogramme wurden unter Federführung der AOK
vom Koordinierungsausschuss festgelegt, in dem die Spitzenverbände der Krankenkassen,
die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer und die
Krankenhausgesellschaft entscheiden. Der fachliche Rat und die Kompetenz des
Deutschen Diabetiker Bundes (DDB), der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG)
mit mehr als 6.400 Mitgliedern und anderer wissenschaftlicher Fachgesellschaften,
sowie die entsprechenden Berufsverbände wurden von diesem Gremium bis zum Schluss
weitgehend ignoriert.
Vor diesem Hintergrund hatte die DDG im Mai die "Nationale
Versorgungs-Leitlinie" Diabetes mellitus Typ 2 vorgelegt. Dabei handelt
es sich um ein evidenzbasiertes Konsensuspapier der Deutschen Diabetes-Gesellschaft,
der Fachkommission Diabetes Sachsen, der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin,
der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und der
Bundesärztekammer. Die Bundesärztekammer hatte des weiteren auch die Schirmherrschaft
für die Erstellung der Nationalen Versorgungsleitlinien Diabetes mellitus Typ 2
übernommen.
Zusätzlich hatte die DDG Praxis-Leitlinien publiziert. In diesen Leitlinien wird das
gesicherte Wissen zur bestmöglichen Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus
in konkrete Handlungsanweisungen umgesetzt.
Das vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte Anforderungsprofil für das Disease
Management Programm Diabetes bleibt im Vergleich dazu hinter der "Nationalen
Versorgungs-Leitlinie" Diabetes mellitus Typ 2 und hinter den Praxis-Leitlinien
der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zurück.
Fazit:
Die vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten Anforderungen für das Disease Management
Programm Diabetes Typ 2 führen aus ärztlich-wissenschaftlicher Sicht nicht zu einer besseren
Versorgung von Menschen mit Diabetes, weil
- nationale und internationale Leitlinien
in wesentlichen Teilen nicht berücksichtigt wurden.
- der Patient und die Patientenorganisation
nicht in die Entwicklung der Anforderungen für Disease Management Programme aktiv
eingebunden wurden.
- eine integrierte Betreuung innerhalb der
verschiedenen Versorgungsstufen und Fachdisziplinen nicht abgebildet und organisiert
wird und damit ein koordinierter Behandlungsansatz fehlt.
- Dokumentation, Qualitätssicherung und
Evaluation, sowie Datenfluss und Datenschutz ungenügend geregelt oder völlig
unzureichend sind.
- der bürokratische Aufwand für das Disease
Management Programm jährlich schätzungsweise fünf Milliarden Euroverschlingen wird.
Diese Gelder werden für die Versorgung fehlen.
- ärztliche Aufgaben von Nichtärzten
(z.B. Krankenkassen oder Dritte) übernommen werden sollen.
Die Presseerklärung wird von den folgenden
Organisationen unterstützt und getragen:
- Deutsche Diabetes-Gesellschaft
- Berufsverband Deutscher Diabetologen
- Bundesverband Niedergelassener Diabetologen
- Regionalgesellschaften der Deutschen
Diabetes-Gesellschaft
- Deutscher Diabetiker Bund
- Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie
- Berufsverband Deutscher Endokrinologen
- Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin
- Berufsverband Deutscher Internisten
- Verband der Diabetesberatungs- und
Schulungsberufe
- Gesellschaft für Nephrologie
- Deutsche Hochdruck-Liga
Pressestelle DDG
Kiefernstr. 6, 81549 München
Tel. 089 - 693 40 122, Fax 089 - 69388 911
11.07.2002
Archiv 2002
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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