Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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BKK-Programme für chronisch Kranke startklar - Verbindung mit Finanzausgleich der
Krankenkassen umstritten
Kontroverse zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen gefährdet bessere Behandlung
Unter dem Namen BKK MedPlus werden die
Betriebskrankenkassen ihren chronisch kranken Versicherten umgehend Programme für
eine qualitätsgesicherte Behandlung bei Diabetes Typ 2 und Brustkrebs anbieten.
Grundlage ist die heute in Bonn vom Bundesministerium für Gesundheit in Kraft gesetzte
Verordnung zur Einführung von strukturierten Behandlungsprogrammen
(Disease-Management-Programmen). Das teilte der Bundesverband der Betriebskrankenkassen
(BKK Bundesverband) am Montag in Berlin mit.
Der BKK Bundesverband begrüßt die Verordnung, soweit sie einheitliche Anforderungen an
eine leitliniengerechte und evidenzbasierte Medizin einführt. Die Anforderungen basieren
auf den gemeinsamen Empfehlungen, die die Spitzenverbände der Krankenkassen mit der
Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen
Krankenhausgesellschaft erarbeitet haben. Damit werde die medizinische Versorgung
chronisch Kranker in Deutschland spürbar verbessert.
Allerdings belastet die Verbindung mit dem Finanzausgleich der Krankenkassen die
Einführung der Programme nicht nur bei den Krankenkassen, sondern auch bei den
Kassenärztlichen Vereinigungen. Etwa die Hälfte der Kassenärztlichen Vereinigungen
lehnt die Durchführung der neuen Programme bisher ab.
Schreiben sich die Patienten bei der Krankenkasse zu den Programmen ein, profitieren
sie von einer besonderen Qualitätssicherung. Die Zusatzkosten finanziert allein die
Krankenkasse. Dafür erhält die Krankenkasse nicht mehr nur die Durchschnittsausgaben
eines gleich alten Versicherten zugerechnet, sondern die höheren Ausgaben für aktiv
am Programm teilnehmende chronisch Kranke.
Die aktive Teilnahme soll der Arzt für die Krankenkasse dokumentieren. Aber gerade
an dieser Stelle weigern sich viele Kassenärztliche Vereinigungen mitzuwirken,
während eine große Zahl Kassenärztlicher Vereinigungen Verträge mit den
Krankenkassen schließen will. Insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen in
Bayern, Nordbaden, Nordwürttemberg, Südwürttemberg, Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein
und in den neuen Bundesländern wollen keine Verträge mit den Krankenkassen
schließen.
Der Boykott einiger Kassenärztlicher Vereinigungen hat keine medizinischen Gründe.
Schließlich haben sie an den qualitätsgesicherten medizinischen Behandlungsvorgaben
mitgewirkt. Zudem gibt der Patient jede einzelne Dokumentation vor der Weitergabe
an die Krankenkasse durch seine Unterschrift frei. Vertrauliche Patientendaten
werden ohnehin im Vorhinein von einer gemeinsamen Stelle der Ärzte und
Krankenkassen pseudonymisiert.
Der Boykottaufruf stellt nicht nur die besondere Qualitätssicherung der Programme für
die Patienten in Frage, sondern blockiert in den jeweiligen Gebieten auch die
Teilnahme am Finanzausgleich der Krankenkassen. Auf diese Weise erwarten die
Krankenkassen völlig willkürliche Verteilungswirkungen, je nachdem wie viele
Versicherte sie in einem Boykottgebiet haben.
Daher fordern die Betriebskrankenkassen das Bundesversicherungsamt (BVA) auf, die
Programme erst dann für den Finanzausgleich der Krankenkassen zuzulassen, wenn
zumindest ein Drittel der programmfähigen Ärzte im Gebiet einer Kassenärztlichen
Vereinigung die Teilnahme erklärt hat ("Korbmodell"). Das BVA ist nach
der entsprechenden Verordnung beauftragt, die einzelnen Programme der Krankenkassen
zu prüfen, zuzulassen und zu kontrollieren.
Presseinformation
01.07.2002
Archiv 2002
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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