Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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DKG zum Referentenentwurf der "4. RSA-Änderungsverordnung":
Ärztliche Kunst verkommt zur Kochbuchmedizin
Berlin, 3. Juni 2002. - Die Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG) hat den Referentenentwurf zur
4. RSA-Änderungsverordnung scharf kritisiert. DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg
Robbers bezeichnete den Ministeriumsentwurf als "Anfang vom Ende der
Therapiefreiheit des Arztes". "Die jetzige Fassung lässt keinen
Behandlungskorridor mehr für den Arzt offen, sondern reduziert die klinische
Expertise auf ein schematisches Abhaken der vorgegebenen, engen Kriterien."
Für eine derartige "Kochbuchmedizin" werde die DKG nicht ihre Hand in
der Selbstverwaltung reichen. Robbers erinnerte mit Nachdruck an die gesetzlichen
Aufgaben des Koordinierungsausschusses. Danach habe der Ausschuss Empfehlungen
für eine Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien abzugeben - nicht aber
Empfehlungen für verbindliche medizinische Richtlinien.
Der DKG-Hauptgeschäftsführer bezeichnete die Verknüpfung von
Disease-Management-Programmen (DMP) und dem Finanztransfer der Krankenkassen
als verfehlt. Hier gehe es nicht mehr um die Verbesserung der Behandlungsqualität
von Patienten, sondern um einen möglichst schnellen Zugriff auf gefüllte Töpfe.
Sollte das Ministerium an dem Verordnungsentwurf festhalten, bedeuteten DMP einen
klaren medizinischen Rückschritt zu Lasten der betroffenen Patienten, warnte
Robbers.
Die Folgen einer derartigen Richtlinienmedizin bezeichnete er als dramatisch.
Einerseits stünde ein Großteil des Behandlungsspektrums den DMP-Patienten nicht
mehr zur Verfügung. Andererseits würden innovative Verfahren vollständig ausgegrenzt.
Dies könne zudem auch haftungsrechtliche Konsequenzen für den behandelnden Arzt haben.
Robbers kritisierte weiterhin die starke Ungleichbehandlung bei der Übermittlung von
Patientendaten. Einerseits sollen Krankenkassen im ambulanten Bereich versicherten-
und leistungserbringerbezogne Daten von DMP-Patienten nur pseudonymisiert über eine
gemeinsam verwaltete Datenannahmestelle erhalten. Andererseits sollen die
Krankenhäuser verpflichtet werden, den Gesamtdatensatz unmittelbar an die
Krankenkassen zu liefern. Dieses nach Versorgungsbereichen getrennte Verfahren
des Datenmanagements, der Datenbewertung sowie der Qualitätssicherung stehe dem
erklärten Ziel der Regierungskoalition, auf integrierte Versorgungsstrukturen
hinzuwirken, diametral entgegen, betonte Robbers. Er forderte daher zwingend eine
neutrale Datenstelle, die von den Selbstverwaltungspartnern gleichberechtigt
verwaltet wird.
Die Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger
in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder -
16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik
und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.242 Krankenhäuser
versorgen jährlich über 16,5 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern.
Bei 56 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die
DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
03.06.2002
Archiv 2002
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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