Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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DDB fordert Mitspracherecht bei der Einführung von Disease-Management-Programmen
Diabetikerversorgung muss verbessert werden!
Vertreter des DDB-Bundesverbands
trafen Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch (SPD) im Bundesministerium
für Gesundheit. Das Thema war die derzeit heftig diskutierte Einführung von
Disease-Management-Programmen (DMP).
Ab 1. Juli 2002 sollen Diabetiker und andere chronisch Kranke mit strukturierten
Behandlungsprogrammen eine bessere gesundheitliche Versorgung genießen. Krankenkassen,
die solche DMP anbieten, erhalten im Rahmen des Risikostrukturausgleichs künftig
einen Finanzausgleich für eingeschriebene Versicherte. Der DDB und zahlreiche
Ärztevertreter befürchten durch DMP jedoch eher eine Verschlechterung statt einer
Verbesserung der Patientenversorgung.
Beim Treffen am 23. Mai 2002 machte der DDB, vertreten durch Dr. Klaus Fehrmann
(Bundesvorsitzender DDB), Volker Krempel (Stellv. Bundesvorsitzender),
Lutz Graf zu Dohna (Bundesgeschäftsführer) und Martin Hadder
(Landesverbandsvorsitzender NRW), die Position der Diabetiker deutlich.
- "Bei allen weiteren Beratungen müssen
zukünftig die Betroffenen von Beginn an beteiligt werden.
- Nach Grundgesetz und geltendem Recht
(SGB V, SGB IX, SchwbG u.a.) darf kein Bürger wegen seines Alters,
seines Geschlechts, einer Behinderung oder Erkrankung benachteiligt werden. Die
Altersbegrenzung in den DMPs muss daher ersatzlos gestrichen
werden.
- Prävention und Rehabilitation müssen
kurzfristig in den DMPs eingebunden werden. Insbesondere muss die Behandlung auf
die Vermeidung von Folgekrankheiten und deren Verschlimmerung ausgerichtet sein.
Eine ausschließlich auf Symptomfreiheit ausgerichtete Therapie bei Diabetikern
über dem 65. Lebensjahr ist, wie die DCCT-Studie und die UKPDS-Studie im
10-Jahresvergleich belegen, keinesfalls ausreichend.
- Die gemeinsam von der BÄK, AkdÄ, DDG,
FDS, DGIM, AWMF und ÄZQ erarbeiteten "Nationalen Versorgungs-Leitlinien -
Diabetes Typ-2" müssen als Standard für die Behandlung von Diabetikern in
Deutschland in einer Rechtsverordnung vorgegeben werden.
In dieser Leitlinie sind die besonderen Bedürfnisse der stark zunehmend schon im
Kindes- und Jugendalter betroffenen Typ-2 Diabetiker unter 40 Jahren, noch
nicht berücksichtigt. Hier ist eine Ergänzung erforderlich, bei der besonders
fortgebildete Pädiater einbezogen werden sollten.
- Aus den uns vorliegenden Unterlagen
ist nicht ersichtlich, dass grundsätzlich bei Manifestation des Diabetes eine
strukturierte, qualitätsgesicherte Schulung erforderlich ist. Zur
eigenverantwortlichen Mitarbeit des Diabetikers ist aber eine entsprechende
Schulung zwingend erforderlich.
- Der angestrebte HbA1c-Wert muss
auch bei Typ-2 Diabetikern, die das 65. Lebensjahr überschritten haben,
unter 7 % liegen. In der DCCT-Studie wurde klar belegt, dass eine Senkung des
HbA1c-Wertes von 9,0 auf 7,1 einen klaren wie nachhaltigen Erfolg für die
Vermeidung oder Progression von Folgekrankheiten gebracht hat.
- Auch für Typ-1 Diabetiker muss eine
Therapie gewährleistet sein, die dem heutigen Standard entspricht. Hierzu sind
Behandlungsleitlinien, die von den Fachverbänden, z.B. der DDG, gemeinsam mit der
Betroffenenorganisation erarbeitet werden sollten, als Basis der Versorgung
maßgeblich.
- Analog-Insuline müssen weiterhin in
der Therapie eingesetzt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre kann nur
mit diesen Insulinen bei unterschiedlichen Belastungen im Alltag vieler Diabetiker
eine gute Therapieanpassung erfolgen.
- Für alle Diabetiker, die mit
Medikamenten behandelt werden, die eine Unterzuckerung verursachen können,
müssen Teststreifen zur Selbstkontrolle verordnet werden. Der Umfang der
Selbstkontrolle richtet sich nach der Therapie im Einzelfall. Nur so kann
ausgeschlossen werden, dass durch eine Unterzuckerung eine Notfalleinweisung
ins Krankenhaus erfolgt. Einer massiven Begrenzung der Teststreifenverordnung,
so wie sie im DMP vorgesehen ist, werden wir keinesfalls zustimmen. Hier sind
klare Vorgaben - wie im Diabetes-Struktur-Vertrag im Bereich der
KV Nordrhein vereinbart - erforderlich.
- Bei der Ausgabe von Arzneimitteln
aus Re-Importen muss gewährleistet sein, dass deren Qualität dem vorgeschriebenen
Standard entspricht und nicht durch Ablösen von Banderolen und durch unsachgemäße
Lagerung in seiner Wirkung beeinträchtigt oder nicht steril verpackt ausgegeben
wird.
- Die Erfolge in der Schweiz bei der
Reduzierung der Amputationen durch die Einrichtung besonders qualifizierter
Fußambulanzen sollten auch Beispiel für die Versorgung in Deutschland sein. Auch
in Deutschland sind speziell ausgebildete ambulante und stationäre Einrichtungen
erforderlich, um eine Senkung der Amputationsrate zu erreichen.
- Der "Gesundheits-Pass Diabetes"
muss in bewährter Form zur Dokumentation des Therapieverlaufs erhalten bleiben
und darf nicht durch ein Kassenmodell ersetzt werden. Zudem müssen
qualitätsgesicherte Netzwerke (u.a. mit Apotheken, Fußpflegern, Schuhtechnikern)
zur Versorgung vertraglich geregelt werden. Um den Qualitätsstandard in der
Versorgung zu erhalten, ist es dringend notwendig, die Schwerpunktpraxen zu
erhalten und gebietsweise auszubauen.
- Bei dem Datentransfer zwischen den
an der Therapie beteiligten Einrichtungen muss gewährleistet sein, dass nur
eine kleine autorisierte Gruppe Dateneinsicht erhält. Es muss ferner gewährleistet
sein, dass diese Daten nicht an unberechtigter Stelle gespeichert und für andere
Zwecke genutzt werden.
Der Curaplan der AOK verweigert Patienten
über dem 65. Lebensjahr eine notwendige medizinische Behandlung für eine
gute Blutzuckereinstellung. Dies ist eine klare Diskriminierung dieser Altersgruppe
in der Therapie einer lebensverkürzenden Erkrankung. Das Fehlen von passenden
Studien darf nicht dazu führen, dass Patienten in höherem Lebensalter sinnvolle
und notwendige Medikamente und Behandlungen vorenthalten werden. Aber auch bei
Diabetikern unter 65 Jahren werden nach dem Curaplan in der Versorgung
Abstriche gemacht, die die Betroffenen mit Sorge erfüllen.
Der Deutsche Diabetiker Bund kann dem vorliegenden Plan so nicht zustimmen und wird
alle Mittel einsetzen, um Mitglieder und Betroffene über die Defizite der vorgesehenen
Programme zu informieren."
Die Diskussion verlief in freundlicher Atmosphäre. Die SPD-Politikerin versicherte,
dass diabetologische Schwerpunktpraxen auch weiterhin ihren wichtigen Platz in der
Diabetikerversorgung haben werden. Zu bisher ungeklärten Punkten wird es ein
schriftliches Statement der Staatssekretärin geben. Schließlich wird am
17. Juni 2002 in Bonn eine letzte Anhörung mit
zahlreichen Interessenvertretern stattfinden.
01.06.2002
Archiv 2002
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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