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Rechtsverordnung für "Chroniker-Programm" Diabetes mellitus Typ 2
Das Bundesministerium für Gesundheit
hat heute den Referentenentwurf der Vierten Verordnung zur Änderung der
Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) vorgelegt. Ziel dieser
Verordnung ist es, die Voraussetzungen für die Zulassung von strukturierten
Behandlungsprogrammen (Disease-Management-Programme) für chronisch
kranke Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2 ab 1. Juli 2002
zu schaffen.
Mit dieser Verordnung wird die Empfehlung des Koordinierungsausschusses vom 13. Mai
2002 zu den Anforderungen an ein Disease-Management-Programm zum Krankheitsbild Diabetes
mellitus Typ 2 umgesetzt. Die Verordnung beruht auf einer einvernehmlichen
Empfehlung aller Selbstverwaltungspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Kassenärztliche Bundesvereinigung, Spitzenverbände der Krankenkassen, Deutsche
Krankenhausgesellschaft) einschließlich der Bundesärztekammer.
Disease-Management-Programme für Diabetes mellitus Typ 2 sind ein wichtiges
Instrument zur Verbesserung der Versorgung der Diabetiker. Damit werden die
Weichen für die Verbesserung von Qualität und Effizienz in der Versorgung von
Diabetikern Typ 2 gestellt.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:
"Ich begrüße es, dass diese Empfehlung von so einem breiten Konsens getragen
wird. Der Entwurf ist eine gute Basis dafür, dass die Versorgung chronisch kranker
Versicherter verbessert wird. Folgeschäden können verhindert oder verzögert werden.
Die "Chroniker Programme" verknüpfen Qualität und Wirtschaftlichkeit
in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die direkten Kosten, die z.B. durch Diabetes verursachte Leistungen entstehen, hängen
sehr von der Kontrolle des Stoffwechsels ab. So wurden 1991 für einen schlecht
eingestellten Diabetiker ca. 11.000 - 13.000 DM aufgewandt, während
ein gut eingestellter nur Leistungen in Höhe von 1.000 DM benötigte. Die
direkten Kosten von Diabetes wurden für 1994 auf etwa 6,1 Mrd. DM
geschätzt.
Der Arzneiverordnungsreport gibt für 1994 allein für Antidiabetika bereits
1,2 Mrd. DM an. Dabei gibt es aber vermeidbare Kosten, z.B. bei der
Verordnung von Medikamenten, deren Wirksamkeit nicht gesichert ist. Hohe
Ausgaben verursachen auch die schweren Folgeerkrankungen. Für diabetesbedingtes
Nierenversagen z.B. müssen jährlich mehr als 1 Mrd. DM veranschlagt
werden. Allein die lebenswichtige Dialyse für Nierenkranke kostet
rd. 40.000 Euro im Jahr.
Mehr noch als die Kostenbetrachtung rechtfertigt sich die Einführung von
"Chroniker-Programmen" durch die erreichbaren besseren
Behandlungsergebnisse."
Zu dem Referentenentwurf der Rechtsverordnung wird am Montag, den 17.06.2002 eine
Anhörung durchgeführt; die Rechtsverordnung soll zum 01.07.2002 in Kraft gesetzt
werden.
Der Entwurf ist über die Internetseite des
Bundesministeriums für Gesundheit
verfügbar.
24.05.2002
Archiv 2002
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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