Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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Besonnenheit bei den
Chronikerprogrammen - Qualität muss im Vordergrund stehen!
Gemeinsame Presseinformation BKK Landesverband Bayern und Techniker Krankenkasse:
Hamburg/München, 22. Mai 2002. Die Einigung
auf ein standardisiertes Programm zur besseren Versorgung von Zuckerkranken (Diabetes
mellitus Typ II) wird von den Vorstandsvorsitzenden des BKK Landesverbandes Bayern,
Gerhard Schulte, und der Techniker Krankenkasse, Professor Dr. Norbert Klusen,
begrüßt.
Die Vorstandsvorsitzenden geben aber zu bedenken, dass der enge Zeitrahmen für die
Umsetzung des Diabetesprogramms und der weiteren geplanten Versorgungsprogramme
nicht zu Lasten der Qualität gehen dürften. Zudem sei die Verknüpfung der
Versorgungsprogramme mit dem milliardenschweren Krankenkassenfinanzausgleich ein
Kardinalfehler, der zu einem erheblichen Missbrauchspotenzial in der Gesetzlichen
Krankenversicherung führen werde.
Für die beiden Vorstandsvorsitzenden steht es außer Frage, dass es in Deutschland an
strukturierten, qualitätsgesicherten Behandlungsprogrammen mangelt. Der
flächendeckende Aufbau solcher Programme erfordert allerdings hohe Investitionen.
Ob sich aber durch die zusätzlichen Gelder die Qualität verbessern lässt und
langfristig die Behandlungskosten verringert werden, wird auch von renommierten
Wissenschaftlern, wie Professor Friedrich Wilhelm Schwartz, Vorsitzender des
Gesundheits-Sachverständigenrates der Bundesregierung, und Professor Gerd Glaeske
vom Zentrum für Sozialpolitik an der Universität Bremen, bezweifelt. Ebenso werden
die "illusorisch kurzen Zeitpläne" für die Einführung der Programme
kritisiert. Nach Berechnungen der Techniker Krankenkasse sind kassenartenübergreifend
Beitragssatzsteigerungen von bis zu 0,3 Prozentpunkten zu erwarten, welche die
neuen Programme verursachen können.
Zudem wird der administrative Aufwand der Programme und das erhebliche
Manipulationspotenzial nach Ansicht von Schulte unterschätzt: "Die Krankenkassen
haben nach Einführung des Risikostrukturausgleichs (RSA) im Jahre 1994 sieben
Jahre gebraucht, um zu einigermaßen verlässlichen Kalkulationsgrundlagen zu kommen.
Bis heute ist im Übrigen noch kein RSA-Bescheid rechtskräftig geworden. Nun sollen
die Versicherten innerhalb weniger Monate entsprechend ihrer möglichen chronischen
Krankheiten klassifiziert und für die Einschreibung in die entsprechenden Programme
motiviert werden. Dies ist seriös nicht möglich."
Die beiden Vorstandsvorsitzenden warnen vor zu viel unüberlegtem Aktivismus bei dem
Behandlungsprogramm zu Diabetes und den noch folgenden Versorgungsprogrammen. Dieser
könnte dem System der Gesetzlichen Krankenversicherung schwere Schäden zufügen, von
dem es sich nur schwer wieder erholen könnte. Schulte und Klusen appellieren an die
Entscheidungsträger, sich nicht unnötig unter Druck zu setzen. Vielmehr wäre es
erst sinnvoll, die Erfahrungen aus zahlreichen Modellvorhaben und Strukturverträgen
zur Behandlung chronischer Erkrankungen auszuwerten. Hier liegen noch Erkenntnisse,
die auch für die Entwicklung von flächendeckenden Versorgungsprogrammen nützlich
sind.
Hintergrund:
Mit standardisierten Versorgungsprogrammen
für die Behandlung der chronischen Krankheiten Diabetes, Brustkrebs, Koronare
Herzerkrankungen und Asthma möchte der Gesetzgeber zu einer qualitativ besseren
und effizienteren medizinischen Versorgung beitragen. Um das Engagement der
Krankenkassen bei der Versorgung chronisch Kranker zu erhöhen, werden die
Programme mit dem kassenartenübergreifenden Finanzausgleich (Risikostrukturausgleich)
verknüpft.
Das Volumen des Risikostrukturausgleichs ist schon jetzt - vor Einführung der
neuen Versorgungsprogramme - immens: Allein 2001 wurden 13,9 Mrd. Euro
umverteilt und damit fast doppelt soviel wie im vielfach kritisierten und beklagten
Länderfinanzausgleich. Erste Hochrechnungen gehen davon aus, dass der zur Verteilung
zwischen den Krankenkassen vorgesehene Kuchen bald auf 20 Mrd. Euro anwachsen
könnte. Die Techniker Krankenkasse muss schon jetzt über 30 Prozent ihres
Haushaltsvolumens in den Risikostrukturausgleich einzahlen. Einzelne Betriebskrankenkassen
führen bis zu 50 Prozent ihrer Einnahmen in den Ausgleichstopf ab.
22.05.2002
Archiv 2002
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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