Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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Neue Behandlungsprogramme für chronisch Kranke
Krankenkassen fordern: Kein Wettbewerb um medizinische Inhalte
Die Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen begrüßen, dass sich der Koordinierungsausschuss in seiner letzten
Sitzung in weiten Bereichen auf Anforderungen an die neuen Behandlungsprogramme für
chronische kranke Patienten (Disease-Management Programme) geeinigt hat.
Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung hätten in kürzester Zeit
ein umfassendes Konzept für die konkrete Umsetzung der Behandlungsprogramme erarbeitet,
so die Spitzenverbände. Die Krankenkassen forderten das BMG auf, nun auf der Basis
dieser Vorschläge zügig die medizinischen Inhalte der neuen DMP-Behandlungsprogramme
einheitlich und für alle verbindlich festzulegen.
"Um medizinische Wahrheiten kann es keinen Wettbewerb geben", so die
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankkassen. Ein Nebeneinander von unterschiedlich
definierten Anforderungen an die medizinischen Inhalten widerspreche dem Ziel der
Programme nach einer verbesserten und qualitätsgesicherten Versorgung für chronisch
Kranke und würde zu einem unproduktiven Wettbewerb um finanzielle Mittel führen.
Um die Qualität der Programme zu garantieren, müssten insbesondere die medizinischen
Entscheidungsgrundlagen für die Diagnostik und die Therapie der Erkrankungen festgelegt
werden. Das könne nur auf der Grundlage der jeweils aktuellsten und besten Evidenz
geschehen. Weil sich der Wissensstand in der Medizin ständig weiter entwickele, sei
darüber hinaus auch eine zeitnahe Aktualisierung der Programme sicherzustellen.
Wesentliches Element der Programme sei auch ihre gleichzeitige Qualitätssicherung
und die Unterstützung der Versicherten und Ärzte durch die Krankenkassen. Diese
Aufgabe könnten die Kassen jedoch nur auf der Basis der geplanten Dokumentationen
übernehmen, betonten die Spitzenverbände. Dabei geht es nicht um den gläsernen,
sondern um den informierten Patienten. Um den Patient aktiv bei den
Behandlungsprogrammen zu unterstützen, müssten die Kassen über die erforderlichen
Informationen verfügen. Dabei sei es selbstverständlich, dass der Datenschutz für
die Patienten gewährleistet ist.
Mit dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleiches hatte der Gesetzgeber im
Dezember 2001 den Weg frei gemacht für spezielle Behandlungsprogramme für chronisch
Kranke. Auf Empfehlung des Koordinierungsausschusses hatte das BMG Anfang Februar
bereits die chronischen Krankheiten festgelegt, für die Behandlungsprogramme angeboten
werden sollen. Dabei handelt es sich um Diabetes, chronisch obstruktive
Atemwegserkrankungen, koronare Herzerkrankung sowie Brustkrebs.
Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Bundesknappschaft, Bochum
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband, Bonn
15.03.2002
Archiv 2002
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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