Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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Bessere Versorgung chronisch Kranker:
Koordinierungsausschuss empfiehlt vier Krankheitsbilder für spezielle Behandlungsprogramme
Der Koordinierungsausschuss der Selbstverwaltung
im Gesundheitswesen hat am 28. Januar in Berlin vier Krankheitsbilder für
strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke ausgewählt. So genannte
Disease-Management-Programme sollen für Diabetes Mellitus (Typ 1 und Typ 2),
chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen/Asthma, Brustkrebs und koronare
Herzerkrankungen (KHK) entwickelt werden. Die endgültige Entscheidung liegt
allerdings beim Bundesgesundheitsministerium.
Die Verbesserung der medizinischen Betreuung chronisch kranker Menschen ist Teil der
Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV). Das Reformgesetz ist zum 1. Januar 2002 in
Kraft getreten. Danach können Krankenkassen ihren Versicherten spezielle
Behandlungsprogramme für ausgewählte Krankheitsbilder anbieten. Die Kosten für
die Behandlung der in diesen Programmen eingeschriebenen Versicherten werden
innerhalb des Risikostrukturausgleichs gesondert ausgeglichen. Die Teilnahme der
Versicherten ist freiwillig.
Der Koordinierungsausschuss, der aus Vertretern der Ärzte und Krankenkassen besteht,
hatte die gesetzliche Aufgabe, bis zu sieben geeignete Krankheitsbilder auszusuchen.
Der Ausschuss beschränkte sich aber auf die vorgeschriebene Mindestzahl von vier
Krankheiten, weil es sich, so Vorsitzender Karl Jung, bei den Behandlungsprogrammen
um neue Aufgaben für die GKV handele, deren Aufwand und Kosten noch nicht im
einzelnen zu übersehen seien.
Zahlreiche Auswahlkriterien
Bei der Auswahl spielten neben die Zahl
der Betroffenen und den Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgungsqualität
auch das Vorhandensein erfolgreich erprobter und bewährter Behandlungskonzepte,
der Bedarf an ambulant-stationärer Zusammenarbeit, die Kosten der Behandlung für
die GKV und die Beeinflussbarkeit des Krankheitsverlaufes durch die Patienten
eine Rolle.
Stimmt das Bundesgesundheitsministerium der Auswahl zu, wird der Koordinierungsausschuss
genaue Anforderungen an die Behandlungsprogramme für die vier Krankheitsbilder festlegen.
An diesem Prozess werden die Spitzenorganisationen der ambulanten und stationären
Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, die Spitzenorganisationen der Selbsthilfe und andere
Leistungserbringer im Gesundheitswesen beteiligt.
An diese Anforderungen müssen sich die Krankenkassen halten, wenn ihre Programme durch
den RSA gefördert werden sollen. Das Bundesversicherungsamt in Bonn prüft die Qualität
vor der Zulassung und danach fortlaufend. Die AOK bereitet zurzeit erste
Disease-Management-Programme vor. Sie werden zunächst regional getestet. Ab
Mitte 2002 will die AOK dann bundesweit Disease-Management-Programme anbieten.
AOK-Mediendienst
Presseservice Gesundheit - Politik aktuell
Nr.2 - 29.01.2002
29.01.2002
Archiv 2002
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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