Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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Krankenkassen wollen Gesundheitsförderung verstärkt auf sozial Benachteiligte ausrichten
Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit
der Gesundheitsreform 2000 erweiterte Handlungsmöglichkeiten in der
Gesundheitsförderung erhalten und wollen insbesondere sozial Schwächere mit
zielgerichteten Angeboten erreichen. Ziel ist es, den allgemeinen Gesundheitszustand
zu verbessern und einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von
Gesundheitschancen zu leisten.
Zahlreiche Studien zeigen, dass diejenigen, die sozial benachteiligt bzw. beruflich
geringer qualifiziert sind, auch höhere gesundheitliche Belastungen aufweisen. So
belegen z.B. statistische Auswertungen bei männlichen Arbeitnehmern in unteren
Einkommensgruppen eine fast doppelt so hohe Mortalität wie bei Arbeitnehmern
oberer Einkommensgruppen.
In einem gemeinsamen Leitfaden haben die Spitzenverbände der Krankenkassen unter
Mitwirkung unabhängigen Sachverstands Handlungsfelder und Kriterien für
Gesundheitsförderungsmaßnahmen festgelegt und Wege aufgezeigt, sozial Benachteiligte
zu erreichen. Damit soll die Qualität von Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie
die Orientierung am Bedarf der Versicherten sichergestellt werden.
Als geeigneter Weg sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu erreichen, bietet
sich der Zugang über die jeweiligen Lebensumfelder, so genannte Settings, wie
z.B. Schule, Vereine, Stadtteile, Familie, Betrieb an. Insbesondere in diesen
Feldern ist Gesundheitsförderung allerdings auch eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, die in die Zuständigkeit verschiedener Akteure, etwa des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes und der Kommunen, fällt und daher gemeinsam zu tragen ist.
Der gemeinsame Leitfaden soll kontinuierlich an neue wissenschaftliche Erkenntnisse
und an in der Praxis gewonnene Erfahrungen angepasst werden. Hierbei werden die
Spitzenverbände der Krankenkassen von der "Beratenden Kommission"
unterstützt. In dieser Kommission sind der Sachverständigenrat für die Konzertierte
Aktion im Gesundheitswesen, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die
Bundesvereinigung für Gesundheit, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin sowie der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften. An
den Sitzungen nehmen auch das Bundesministerium für Gesundheit und das Ministerium
für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen als
Vertretung der Gesundheitsministerkonferenz teil.
Die Zusammenarbeit zwischen der Beratenden Kommission und den Spitzenverbänden der
Krankenkassen wurde im September 2000 aufgenommen. Die Kommission berät die
Spitzenverbände der Krankenkassen z.B. bei Fragen der Anbieterqualifikation, der
Entwicklung von Qualitätssicherungsverfahren sowie hinsichtlich der Umsetzung des
gesetzlichen Auftrags, mit den Leistungen zur Primärprävention auch einen Beitrag
zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu leisten.
Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Bundesknappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
29.01.2002
Archiv 2002
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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