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Stellungnahme: IQWiG-Leiter Prof. Sawicki zum Nutzen der kurzwirksamen Insulinanaloga bei Typ 2 Diabetes:

Analyse von Langzeitstudien erbringt keinen Nachweis für patientenrelevanten Zusatznutzen gegenüber Humaninsulin

Unsere Studienergebnisse liefern keine überzeugenden Belege für eine Überlegenheit kurzwirksamer Insulinanaloga gegenüber Humaninsulin bei der Behandlung des Typ 2 Diabetes mellitus. Die Aussagekraft und das Design bisheriger Studien ist unzureichend und lässt Rückschlüsse auf patientenrelevante Therapieziele, wie die Reduktion diabetischer Folgekomplikationen oder die Gesamtsterblichkeit, nicht zu. Die Frage, ob sie womöglich in der Langzeitanwendung Krebs fördernd sein könnten, bleibt unbeantwortet.
 
Die Literaturbewertung unserer Wissenschaftler erfolgte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ziel der vorgelegten Untersuchung ist die Nutzenbewertung einer mindestens halbjährlichen Behandlung mit einem kurzwirksamen Insulinanalogon im Vergleich zu einer Behandlung mit kurzwirksamem Humaninsulin (Normalinsulin). In unserer Übersichtsarbeit wurden hierbei alle in Deutschland zugelassenen kurzwirksamen Insulinanaloga-Präparate untersucht. Diese sind: Insulin Aspart, Insulin Glulisin und Insulin Lispro.

Rolle der kurzwirksamen Insulinanaloga bleibt unklar

Bei der von uns durchgeführten Übersichtsstudie ergab sich für keine der untersuchten Behandlungsoptionen ein Vorteil. Auch die Hersteller der Insulinanaloga haben keinen Beleg für einen Zusatznutzen erbracht. Dies gilt für die Zielkriterien "Krankheitshäufigkeit" und "Sterblichkeit" sowie für sonstige Aspekte des patientenrelevanten Nutzens wie z.B. "Rate schwerwiegender Hypoglykämien", "Lebensqualität" und "Therapiezufriedenheit". Für alle kurzwirksamen Insulinanaloga gilt somit, dass ihr Zusatznutzen gegenüber Humaninsulin nicht belegt ist.

Qualität der Studien ist nicht zufriedenstellend

Im Verlauf der Informationsbeschaffung und –bewertung, bei der auch externe Sachverständige eingebunden wurden, konnten insgesamt sieben relevante Studien identifiziert werden. Die Berichtsqualität der öffentlich zugänglichen Publikationen ist als generell unzureichend einzuschätzen. Die Studien waren darüber hinaus auf Grund des durchweg offenen Studiendesigns empfindlich für systematische Fehler. Die publizierten Studienergebnisse wichen zum Teil erheblich von bislang unveröffentlichten Daten zu diesen Studien ab. Diese bisher nicht publizierten Informationen wurden dem IQWiG von den Herstellern zu Bewertung zur Verfügung gestellt. Keine der Studien (mit Beobachtungszeitraum 5,5-1.Jahr) konnte zeigen, dass kurzwirksame Insulinanaloga mögliche Folgekomplikationen vermeiden helfen. Ebenfalls aufgefallen ist, dass hochwertige Langzeitstudien, die primär den Nachweis eines patientenrelevanten Nutzens zum Ziel haben, vollständig fehlen.

Frage nach erhöhtem Krebsrisiko bleibt ebenfalls unbeantwortet

Zusammenfassend lässt sich aus dem vorliegenden Bericht ableiten, dass die meisten patientenrelevanten Fragen nicht durch die derzeit vorliegenden höherwertigen Studien beantwortet werden können. Bis zum eindeutigen Nachweis eines Patientennutzens mittels adäquater Untersuchungen birgt die Langzeitanwendung von Insulinanaloga somit ein potenzielles Sicherheitsrisiko. Insbesondere die Frage, ob die Langzeitbehandlung von Patienten mit kurzwirksamen Insulinanaloga womöglich "krebsfördernd" sein könnte, bleibt unbeantwortet.
 
Bei Tier- und Zellversuchen mit Insulinanaloga haben sich Hinweise ergeben, die auf die Möglichkeit einer krebsfördernder Wirkung hinweisen. Diese Möglichkeit ist nicht ausgeräumt, weil es die Industrie versäumt hat, entsprechende Studien durchzuführen.
 
Der IQWiG-Abschlussbericht umfasst ca. 165 Seiten und enthält das Protokoll der wissenschaftlichen Anhörung, bei der die wesentlichen, in den schriftlichen Stellungnahmen aufgeworfenen Aspekte diskutiert wurden.
 
Hinweis der DiabSite-Redaktion:
Der Abschlussbericht des IQWiG steht als PDF-Datei in vollständiger Länge im Internet bereit.

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21.02.2006
Übersicht Stellungnahmen  -  Nachricht 06.02.2006
 

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