Das unabhängige
Diabetes-Portal

Startseite Diabetes-Portal DiabSite Home > Diabetes-Infos > Fragen > Allgem. Fragen > Versicherung
verifizieren Prinzipien der
Health On the Net Foundation.

 
 
Link zu Browsereinstellungen für Sehbehinderte
 

Auslandsreise-Krankenversicherung auch mit Diabetes?

Ich habe erst seit kurzem Diabetes. Zuvor hatte ich schon einen längeren USA Aufenthalt geplant. Mir ist es trotz ausgiebiger Recherche bisher nicht gelungen eine Lösung für das Problem "Auslandsreise-Krankenversicherung" zu finden. Alle Versicherungen mit denen ich bisher in Kontakt getreten bin schließen den Diabetes aus. Meine Frage ist nun: Kennen Sie eine Versicherung, die mich als Diabetiker für einen längeren Aufenthalt in den USA versichert, bzw. ist die gesetzliche Krankenversicherung dazu verpflichtet, mich auch in den USA abzusichern.
mk

Antwort

Für eine Auslandsreise benötigt man in der Regel eine Auslandsreisekrankenversicherung. Mit ihr werden nicht nur notwendige Behandlungskosten abgedeckt, sondern auch ein eventuell medizinisch notwendiger Rücktransport. Aber nicht jeder kann eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Kein Versicherungsschutz besteht nämlich für Vorerkrankungen; bei Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für die Auslandsreise waren oder bei Behandlungen, die bereits vor der Reise begonnen wurden und währenddessen fortgeführt werden müssen.
 
Was also kann das für den Diabetiker bedeuten? Erhält er keine Auslandsreisekrankenversicherung oder ist die Diabetes ausgeschlossen, dann kann er sich im Ausland nur mit dem Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenkassen in Behandlung begeben. Dies gilt freilich nur in den Ländern der Europäischen Union und in den Ländern mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Das sind Norwegen, Island, Lichtenstein, Türkei, Tunesien und die Schweiz. Was aber, wenn man sich in anderer Länder begeben will?
 
Hier sieht § 18 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V eine Lösung vor. Wörtlich heißt es dort: "Ist während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes eine Behandlung unverzüglich erforderlich, die auch im Inland möglich wäre, hat die Krankenkasse die Kosten der erforderlichen Behandlung insoweit zu übernehmen, als Versicherte sich hierfür wegen einer Vorerkrankung oder ihres Lebensalters nachweisbar nicht versichern können und die Krankenkasse dies vor Beginn des Auslandsaufenthaltes festgestellt hat." Diese Kosten dürfen jedoch nur bis zu der Höhe in der sie im Inland entstanden wären, und nur für länstens 6 Wochen im Kalenderjahr überbnommen werden.
 
Das Problem für längere Auslandsreisen ist damit leider nicht gelöst. Sollten Sie jedoch aus studentischen oder schulischen Gründen mehrere Monate ins Ausland reisen, so halten die vermittelnden Organisationen oft Zusatzversicherungen bereit. Gönnen Sie sich hingegen einfach mal ein Sabbatjahr im Ausland, dann bleibt nur die persönliche Absprache mit der gesetzlichen Krankenkasse oder der Versuch, über rechtliche Schritte das Grundrecht einzuklagen, das niemand wegen einer Krankheit oder Behinderung benachteiligt werden darf.

w (Verband der Privaten Krankenversichungen PKV)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
 
Passt der Diabetes in den Reisekoffer?
Diabetes auf Reisen
nach oben
 
Medizinische Fragen  -  Ernährungsfragen  -  Allgemeine Fragen

 

Gratulation! Dieses Dokument wurde als HTML 4.01 Transitional validiert! Kontakt zu DiabSite
E-Mail: info@DiabSite.de
© 2000-2007 www.DiabSite.de (Helga Uphoff), Berlin, Germany