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Auslandsreise-Krankenversicherung
auch mit Diabetes?
Ich habe erst seit kurzem Diabetes. Zuvor
hatte ich schon einen längeren USA Aufenthalt geplant. Mir ist es trotz
ausgiebiger Recherche bisher nicht gelungen eine Lösung für das Problem
"Auslandsreise-Krankenversicherung" zu finden. Alle Versicherungen mit denen
ich bisher in Kontakt getreten bin schließen den Diabetes aus. Meine Frage ist nun:
Kennen Sie eine Versicherung, die mich als Diabetiker für einen längeren
Aufenthalt in den USA versichert, bzw. ist die gesetzliche Krankenversicherung dazu
verpflichtet, mich auch in den USA abzusichern.
mk
Antwort
Für eine Auslandsreise benötigt man in der Regel eine
Auslandsreisekrankenversicherung. Mit ihr werden nicht nur notwendige Behandlungskosten
abgedeckt, sondern auch ein eventuell medizinisch notwendiger Rücktransport. Aber nicht
jeder kann eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Kein Versicherungsschutz
besteht nämlich für Vorerkrankungen; bei Behandlungen im Ausland, die der alleinige
Grund oder einer der Gründe für die Auslandsreise waren oder bei Behandlungen,
die bereits vor der Reise begonnen wurden und währenddessen fortgeführt werden
müssen.
Was also kann das für den Diabetiker bedeuten? Erhält er keine
Auslandsreisekrankenversicherung oder ist die Diabetes ausgeschlossen, dann kann er sich
im Ausland nur mit dem Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenkassen in Behandlung
begeben. Dies gilt freilich nur in den Ländern der Europäischen Union und in den
Ländern mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Das sind
Norwegen, Island, Lichtenstein, Türkei, Tunesien und die Schweiz. Was aber, wenn man
sich in anderer Länder begeben will?
Hier sieht § 18 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V eine Lösung vor.
Wörtlich heißt es dort: "Ist während eines vorübergehenden
Auslandsaufenthaltes eine Behandlung unverzüglich erforderlich, die auch im Inland
möglich wäre, hat die Krankenkasse die Kosten der erforderlichen Behandlung
insoweit zu übernehmen, als Versicherte sich hierfür wegen einer Vorerkrankung oder
ihres Lebensalters nachweisbar nicht versichern können und die Krankenkasse dies vor
Beginn des Auslandsaufenthaltes festgestellt hat." Diese Kosten dürfen jedoch
nur bis zu der Höhe in der sie im Inland entstanden wären, und nur für
länstens 6 Wochen im Kalenderjahr überbnommen werden.
Das Problem für längere Auslandsreisen ist damit leider nicht gelöst.
Sollten Sie jedoch aus studentischen oder schulischen Gründen mehrere Monate ins
Ausland reisen, so halten die vermittelnden Organisationen oft Zusatzversicherungen
bereit. Gönnen Sie sich hingegen einfach mal ein Sabbatjahr im Ausland, dann bleibt
nur die persönliche Absprache mit der gesetzlichen Krankenkasse oder der Versuch,
über rechtliche Schritte das Grundrecht einzuklagen, das niemand wegen einer
Krankheit oder Behinderung benachteiligt werden darf.
w (Verband der Privaten Krankenversichungen PKV)
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