Steuererklärung 2017

Grünes Rezept Zuzahlungsquittung und Grünes Rezept können private Arzneimittelausgaben belegen: Private Ausgaben für Arzneimittel aus der Apotheke können Steuern sparen helfen. Solche Gesundheitskosten dürfen im Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ gemäß § 33 Einkommensteuergesetz geltend gemacht werden. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Steuerzahler hin, die ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 machen. Infrage kommen sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament als auch die Kosten für die Selbstmedikation, wie z. B. Grippe- und Allergiemittel. Neben dem Zahlungsbeleg aus der Apotheke muss auch die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden. Bei den gesetzlichen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente ist ein rosa Rezept bereits Voraussetzung für die Arzneimittelabgabe. In der Selbstmedikation kann diesen Nachweis ein Grünes Rezept erbringen, welches der Arzt für ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel ausgestellt hat. Nachricht lesen

Tipp der DiabSite-Redaktion:

Besonders Menschen mit Diabetes und anderen chronischen Erkrankungen sollten Quittungen für Gesundheitsausgaben sammeln. Neben hohen Rezeptgebühren fallen für Diabetiker oft noch Ausgaben für podologische Fußpflege, Schuheinlagen oder Hilfsmittel an.