EuGH-Entscheidung gefährdet nationale Gesundheitssysteme

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt Jetzt ist die deutsche Politik gefordert! Deutschlands Apotheker reagieren entsetzt auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, der die geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel als nicht verbindlich für ausländische Anbieter einstuft. Damit hat der EuGH seine langjährige Rechtsprechung zum Wertungsspielraum der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Gesundheitswesen in diesem Fall revidiert. „Europas höchste Richter haben den eindeutigen Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte negiert“, sagte Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, zur heutigen Entscheidung. „Damit hat der EuGH in ein Politikfeld eingegriffen, das gemäß den Europäischen Verträgen den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren. Jetzt ist die deutsche Politik gefordert! Der Gesetzgeber muss schon aus eigenem Interesse seinen Handlungsspielraum wiederherstellen. Eine denkbare Lösung wäre ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland. Europarechtlich wäre das zulässig. Klar ist, dass die Arzneimittelpreisverordnung für deutsche Apotheken weiterhin gilt.“ Nachricht lesen