Medikationsplan laut E-Health-Gesetz ab vier Arzneimitteln erforderlich

Kiefer kritisiert Schieflage beim neuen Medikationsplan: Ab 1. Oktober haben gesetzlich Versicherte, die mehr als drei Arzneimittel benötigen, das Recht auf einen Medikationsplan in Papierform. Dieser soll nach dem neuen E-Health-Gesetz vom Arzt erstellt und von Apothekern auf Wunsch des Patienten aktualisiert werden. „Ein Medikationsplan ist sinnvoll, ohne begleitende Medikationsanalyse und kontinuierliches Medikationsmanagement allerdings nur ein erster Schritt. Aber es ist ein Konstruktionsfehler und eine Schieflage, dass beim Umgang mit dem Medikationsplan die Fachkompetenz der Apotheker nicht stärker eingebunden wird“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK). Nachricht lesen