G-BA setzt Verordnungseinschränkung für Glinide in Kraft
Kassen übernehmen diese Diabetes-Medikamente nur noch in Ausnahmefällen: Glinide zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 („Zuckerkrankheit“) können nur noch in medizinisch begründeten Einzelfällen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschied am Donnerstag in Berlin, die bereits im Jahr 2010 beschlossene, zunächst jedoch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beanstandete Verordnungseinschränkung durch Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger zum 1. Juli 2016 in Kraft zu setzen. Nachricht lesen