Mit Diabetes die 5. Jahreszeit genießen

Alkohol und Süßigkeiten in Maßen erlaubt: m Donnerstag, den 12. Februar 2015, ist Weiberfastnacht: Bis Aschermittwoch ist bundesweit auf Rosenmontagszügen, Kappensitzungen und Kostümbällen närrisches Treiben angesagt. Auch Menschen mit Diabetes können die „fünfte Jahreszeit“ genießen, solange sie bei Alkohol und Süßigkeiten Maß halten und regelmäßig ihren Blutzuckerspiegel messen, rät die gemeinnützige Organisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe. Nachricht lesen