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Dienstag, 27. Januar 2015

Keine Verordnungsobergrenze für Blutzuckerteststreifen

Blutzuckermessung BVMed engagiert sich für Stärkung des Diabetes-Selbstmanagements: Für die Verordnung von Blutzuckerteststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes gibt es keine Obergrenzen. Darauf hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in einem neuen Positionspapier hingewiesen. Ärzte dürfen ihren Patienten die Menge an Teststreifen verschreiben, die diese nach ärztlicher Einschätzung benötigen. „Die ausreichende Verordnung von Blutzuckerteststreifen bei Diabetes-Patienten mit Insulinpflicht ist unverzichtbar zur Kontrolle und sicheren Einstellung des Blutglukosewerts, sowie für die korrekte Behandlung“, heißt es in dem Papier des BVMed-Fachbereichs Diabetes. Der BVMed spricht sich darin für die Sicherstellung einer qualitätsgerechten gesamtheitlichen Diabetesversorgung und das Diabetes-Selbstmanagement ein. „Eine erfolgreiche Therapie vermindert die Kosten von Folge- und Nebenerkrankungen des Diabetes mellitus. Für die Behandlung ist die Blutzuckermessung ein unverzichtbarer Bestandteil.“ Das Positionspapier kann unter www.bvmed.de/blutzuckerteststreifen heruntergeladen werden. Nachricht lesen