Ausgaben für Arzneimittel in Steuererklärung geltend machen

Zuzahlung/Rezeptgebühr Alle Bürger, die ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 ausfüllen, können dort Ausgaben für Arzneimittel aus der Apotheke geltend machen. Damit das Finanzamt die Aufwendungen im Einzelfall anerkennt, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie z. B. der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Steuerzahler hin. Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten auch nur dann, wenn zumutbare Belastungsgrenzen überschritten werden. Allerdings lassen sich dabei nicht nur Arzneimittel aus der Apotheke, sondern auch Ausgaben für ärztliche Behandlungen oder für Hilfsmittel von Fall zu Fall anrechnen. Nachricht lesen